Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundbesitzer m.
-besitzer , m. , zuerst bei Adelung (1775) 2, 825 der besitzer von grund und boden, meist speziell der besitzer eines landgutes: diesz ist der raum, den der gr. jeder gemeinde schuldig ist Göthe 24, 122 W.; man ( der städter ) sehnte sich aufs land. die sicherheit des grundbesitzers gab jedermann vertrauen 36, 336; a grundbesitzer reicht ihr die hand und nimmts mit hinaus auf sein land Nestroy ges. w. 6, 166 ; diese tracht bezeichnet ... nicht ... den jäger, sondern den gr. Hebbel br. 5, 318 W. so als fester begriff: der grosze gr., der ( oft adeliche ) gutsbesitzer im gegensatz zum kleineren …