Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gleichhellig adj.
gleichhellig , gleichhällig , adj. , wie einhellig ( s. d. ), aber nur vom späten 15. bis 16. jh. bezeugt. zu hellig ( s. d. ) als weiterbildung von hell, adj., s. teil 4, 2, 961, das seinerseits zu hellen, st. vb., ' hallen, tönen ' ebda 969 gehört. in der gelegentlichen form gleichhällig ( s. u. ) eher zu hallen, schw. vb. ( s. d. ), s. auch hallicht sonorus teil 4, 2, 235. die sinnliche wurzel der bedeutung wird kaum mehr fühlbar. 1) ' übereinstimmend, gleichlautend ', besonders auf den wortlaut oder den inhalt von aussagen, urkunden u. ä. bezogen: damit die truckten biecher gegen dem recht…