gittern,
vb. ,
denominativum zu gitter;
wenig verbreitet und erst im 16.
jh. neben gattern, gettern
und vergittern (
s. teil 12, 1, 445)
tretend, von dem es in den bedeutungen 2-4
getrennt bleibt; hauptsächlich im part. adj. gegittert (
vgl. auch teil 4, 1, 2306)
verwendet. 11) '
mit einem schutzgitter versehen, verschlieszen, umzäunen',
vgl.etwas gittern
aliquid cancellare Aler
dict. (1727) 1, 947
a: in dem gemählde ist es ein breites, gegittertes fenster, als welches zu einem gefängnis gehört Göthe 49, 280
W.; nicht zu entfernt von einer stattlichen kirche lag hinter einem gegitterten vorhof ein groszartiges gebäude Gutzkow
zauberer v. Rom 9, 181;
poetisch '(
die kehle des feindes)
wie ein gitter umschlieszen, umklammern': die fäuste dann lassend vom furchtbaren gittern D. v. Liliencron
ges. w. (1911) 3, 16;
anders '
als gitter wirken, abschlieszen',
wohl im anschlusz an dän. gitre: jetzt bei der öffnung, durch welche nicht schlosz noch riegel den eingang wehrte, die leicht nur ein heck, ein geflochtenes, gitterte, weilt er Baggesen
poet. w. (1836) 1, 209. 22)
adjektivisch gegittert '
aus einem gitter, aus gitterwerk verfertigt, bestehend': sperrete ihn darnach, weil er noch lebte, mit einem hungerigen hunde in einen gegietterten und geschrenckten kasten W. Bütner
epitome hist. (1596) 361
a; Tamerlanes (
hat) desz türckischen sultans gespottet und in einem gegitterten käffig zur schau ... getragen Dannhauer
catechismusmilch (1657) 5, 781; die materi der zerstoszenen lumpen wird mit einem gegitterten viereckichten furm (
d. i. form,
s. teil 3, 1899
nr. 5
und 4, 1, 1, 769) aus dem wasserzuber ausgehoben v. Hohberg
georg. cur. (1682) 1, 71; die häuser hatten auszer der inneren thüre noch eine vordere, schlieszbare, aber gegitterte und durchsichtige
rechtsalterthümer4 1, 537; wir danken, dasz sie so freundlich des zimmers gedenken, in welchem das feuer durch die gegitterte ofenthür gesellig herausleuchtete A. Stifter
briefw. 3, 281
Wilhelm; heraldisch, vgl. gitter 7: gegittert creutz Ph. J. Spener
insign. theoria seu op. herald. pars gen. (1680) 176. 33) '
mit einem gitterartigen, karrierten muster versehen' (
vgl. gitter 7): (
man) gittert die tarte (
torte) aufs zierlichste Amaranthes
frauenzimmerlex. (1715) 1968; gittern
mit gekreuzten streifen weben Hoffmann
vollst. wb. 2, 620
a ist wohl nur aus gegittert '
karriert'
abstrahiert, vgl. gegitterter kattun Campe 2, 381, gegittert '
karriert' Jungandreas
schles. zeitw. 36;
auch sonst meist adjektivisch, so heraldisch entsprechend gitter 7: gegittert schild Spener
insign. theoria seu op. herald. pars gen. (1680) 176; gegittert wapen oder schild
arme ò scudo cancellato, clatrato di barre Kramer
t.-ital. 2, 1252
c; jetzt lässest du dich weiszer als ein schwan, jetzt bunter, als der schweif der pfauen, geflammt, geblümt, gemuscht, gestreift, gegittert schauen J. v. Alxinger
verm. schr. 9, 7; (
er schlummert) unter seiner binde in einem gegitterten rosenschatten Jean Paul
w. 1, 43
Hempel; darunter gegitterte dreiecke A. Furtwängler
vasenbeschr. (1885) 33;
in botanischer terminologie, vgl. 'gegittert ... (
heiszt),
gerade gefärbte längslinien werden von andern querlinien unter rechten winkeln durchkreuzt' Illiger
thier- und pflanzenreich 95: (
die) nüsse ... (
sind) mehr oder weniger von erhabenen linien gegittert Röhling
Deutschlands flora (1823) 2, 76;
verbal nur noch poetisch in ähnlicher verwendung: längst hat die sonne freie bahn gefunden, mit bunten lichtern ist der pfad gegittert Spielhagen
ged. (1892) 36; ... ziere, zitternde wellchen gittern den abendsee R.
M. Rilke
erste ged. (1913) 126. 44) gegittert '
die form eines gitters besitzend, gitterartig, gitterförmig': ziehe solche gevierdten ramen mit seiten oder faden ein, dasz es gegittert sei, nicht anders als ein racketen des ballenspiels L. Hulsius
erster tractat (1604) 78; (
dasz) ein groszer leerer raum übrig blieb, welchen alsbald eine menge herfür kommender waldmänner mit eisernen gegütterten netzen umbspannten Lohenstein
Arminius (1689) 1, 1374
a; zwischen vier feuerstriche, welche wie ein rost gegittert sind C. A. Böttiger
kl. schr. 1, 168
anm. Sillig. —