Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
geweren
geweren
- ›jm. etw. garantieren, zusichern, versichern; etw. verbürgen, für etw. geradestehen‹; rechtssprachlich spezialisiert: ›die Gewähr, Bürgschaft für etw. übernehmen‹ (dazu sachlich: Dwb 13, 782)
- ›nach einem bestimmten Maß geeicht sein und dadurch ein Maß verbürgen‹.