Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewaltthat f., nomen actionis
gewaltthat , f., nomen actionis , das wie gewalt thun, gewalt anthun ( vgl. sp. 5088) ausschlieszlich den begriff der violentia in anspruch nimmt. in der gleichen richtung bewegt sich auch die verwendung von gewaltthäter ( s. d. ) als nomen agentis und die des adjectivs gewaltthätig ( s. d. ). bei Schottel zeigt sich an gewaltthäter, weniger sicher an gewaltthat, dasz auch die bedeutung von potestas in diese composition eingang fand: wan zum exempel, ein historicus oder politicus wil von gewaltthaten, proceszführen oder gütlichen handlungen, so in einem weitläufigen handel oder geschichtbeschr…