Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewaltiger m., nomen agentis
gewaltiger , m., nomen agentis , das ebenso den bedeutungsgehalt von gewaltigen als den von gewaltig in die categorie des substantivs überführt. die ersten beispiele reichen in die mittelhochdeutsche periode zurück. vgl. gewaldigêre, gewaldigære, gewaltigære. mittelhochd. wb. 3, 477 b . ( bei Lexer 1, 974 sind die meisten der neu beigebrachten belege zu streichen, weil sie casus- oder steigerungsformen des adjectivs darbieten. ) für die ältere zeit schon gabelt sich der gebrauch: einerseits weist das substantiv auf gewaltig, potens, zurück, und zwar in einer engeren abgeleiteten bedeutung, die…