Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Regimentsgewaltiger
Regimentsgewaltiger, m.
-
so auch in under gericht der regiments gewaltiger alle misshandlung und fehde, welche die soldaten in gemein und insonderheit wider diese articul begehen ... demselben [general gewaltiger] klagen und fürtragen1632 Kriegsartikel Kg. Gustav Adolfs v. Schweden/v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 414
-
keiner soll dem general oder regiments-gewaltiger ... in verwaltung ihrer tragenden ampts-verrichtungen hindern1683 Lünig,CJMilit. 1302 Faksimile