Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewalthaber m., nomen agentis
gewalthaber , m., nomen agentis zu gewalt haben. die zugehörigkeit unserer bildung zu dieser objectverbindung scheint sich dem sprachgefühl immer wieder eingeprägt zu haben. deshalb hat das compositum dem aus der nominalcomposition vordringenden flexionszeichen 's' auf die dauer widerstand geleistet, obwohl schon in den ältesten belegen die form gewaltshaber bezeugt ist ( bei Sender, d. städtechroniken 23, 286 ), und später der versuch gemacht wird, die doppelform zu gunsten der bedeutungsdifferenzierung auszunützen: gewalthaber, dominator, dynastes .. gewaltshaber, procurator. Kirsch corn. 2,…