Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewährung f.
gewährung , f. , verbalsubstantiv zu gewähren ( s. d. ). von den mannigfaltigen bedeutungen, die sich an gewähren belegen lieszen, sind nicht alle auf unsere form übergegangen: die vorstellungen der dauer, der tüchtigkeit und lauterkeit ( vgl. DWB bewährung ) sind auf spärliche ansätze an dem einfachen werung eingeschränkt. dagegen haben die begriffe der ' vestitura ' und der ' cautio ' in der rechtssprache in unserer form ein oft verwendetes ausdrucksmittel gefunden. für die neuere sprache dagegen kommt eigentlich nur die allgemeinste bedeutung der leistung, erfüllung in betracht. 1 1) die an…