Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gehrung f.
gehrung , f. bei zimmerleuten, tischlern, ein fläche in schräger richtung im rechten winkel, und diese richtung selbst, nach der gehrung, auch nach der gehre, z. b. ein loch hauen, auch göhrung. Adelung , Schmidt westerw. id. 293 , der dazu vergierenge ( d. i. vergehrungen) beibringt, zwei schwellen nicht durch zapfen, sondern vermittelst zweier einschnitte verbinden (verkreppen), vgl. vergehren gehrig fugen, auch das erste gehren. schwed. gäring, giring m., zwei breter in einen halben rechten winkel gefügt, auch raute, verschobenes viereck u. ä. s. Rietz 191 b .