Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
FREIWILLIGER m.
DWB2 FREIWILLIGER m. DWB2 nnl. vrijwilliger. abl. von DWB2 freiwillig adj. DWB2 DWB2 1 jmd., der etwas ungezwungen, aus freier entscheidung tut: 1518 deyne volke sollen seyn die freywilligenn Luther w. 9,189 W. 1658 nachdem die liberey derselben galeern ist, als pflegen die freywillige immerhin wider auffs künfftig einzunehmen, müssen also meistens ihr lebtag darauff verbleiben Welsch reiß-beschr. 102. 1751 daß in denen zwangmühlen die zum zwang gehörige mahlgäste vor fremden und freywilligen, welche, wo sie wollen, mahlen können, vorzuziehen n. corp. constitutionum pruss.-brand. 1[1753]105. 1…