Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Flossen
Flossen ( Schwimmflossen ), die zum Schwimmen dienenden Organe der Tiere. In ihrer einfachsten Form bestehen sie aus einer über den Körper herausragenden Hautfalte und wirken alsdann gleich dem Kiel eines Schiffes, indem sie die Richtung der Bewegung sichern. Gewöhnlich aber können sie durch besondere Muskeln in schräge Stellung zur Linie der Fortbewegung gebracht werden und fungieren so als Steuer oder Ruder, so die unpaaren F. der Fische und andrer im Wasser lebender Wirbeltiere. Bei den Fischen unterscheidet man die Rücken-, Aster- und Schwanzflosse. Die nur aus Haut bestehenden oder von Kn…