Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Fahrlässigkeit F.
Fahrlässigkeit, F. ›(im Privatrecht) Au- ßerachtlassen der im Verkehr objektiv - im Verkehrskreis des Handelnden - erfor- derlichen Sorgfalt‹, (im Strafrecht) Vorwurf daß der Täter eine objektive Sorg- faltspflicht nicht erkannt oder die daraus folgenden Sorgfaltsanforderungen nicht er- füllt hat obwohl er dazu nach seinen per- sönlichen Fähigkeiten und dem Maß seines individuellen Könnens imstande gewesen wäre‹, ›Nachlässigkeit‹ 1480 Gengenbach (Diefenbach), s. fahrlässig, heit