Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Eingúß
Der Eingúß , des -sses, plur. die -gǘsse, von dem Verbo eingießen. 1) Die Handlung des Eingießens in beyden Bedeutungen des Verbi; ohne Plural, außer wenn diese Handlung als ein Concretum betrachtet wird. Der Einguß eines Trankes. 2) Dasjenige, was eingegossen wird. So pfleget man einen Trank, den man einem Pferde, oder einem andern Thiere als eine Arzeney eingießet, einen Einguß zu nennen. 3) Dasjenige, in welches ein anderer Körper gegossen wird. So sind in den Münzen und Schmelzhütten die Eingüsse oder Ingüsse Eisen mit Rinnen, worein die Silberzaine gegossen werden. An den Gieß-Instrumente…