Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Doktrin f.
Doktrin f.
Doktrin f. ‘Lehre, Lehrsatz, (starre) Lehrmeinung’, Anfang 16. Jh. aus lat. doctrīna ‘Unterricht, Unterweisung, Gelehrsamkeit, Kenntnisse’ (zu lat. docēre, doctum ‘lehren, unterrichten’) entlehnt. – doktrinär Adj. ‘auf einer Doktrin beruhend, sich auf eine Doktrin berufend, engstirnig, fanatisch’; das von frz. doctrine abgeleitete Adj. frz. doctrinaire entwickelt sich in der Restaurationszeit zum politischen Schlagwort und gelangt im 19. Jh. ins Dt. Substantiviertes Doktrinär m. (seit etwa 1830) bezeichnet jmdn., ‘der Urteilsfähigkeit vermissen läßt, der durch einseitiges Studium die Beziehung zur Wirklichkeit verloren hat’, später jmdn., ‘der starr und fanatisch eine Doktrin vertritt’.