Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
broten
broten , bröten , pane cibare, mhd. wir suln uns alle brœten, den zadelwurm tœten. Helbling 3, 247 . gebrotet ist cibatus, gespeist, ernährt, unterhalten: gebrotetes gesinde, dem man essen und trinken gibt, das über eines tische iszt; gebrötte diener, famuli. Solms. landordn. §. 12; darumb sollen fürsten und herren, damit sie solche hofmeister nur bekommen, keine mühe noch kosten oder besoldung sparen, auch kein gebrotete diener, den man etwas auf ein scheitl gibt, aus ihnen machen. Moscherosch de exerc. acc. 121 . vgl. brötling und brötung.