Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
besiegeln
besiegeln , signare, sigillo munire, ahd. pisigilan ( Graff 6, 145 ), mhd. besigelen ( versiegeln ) Wigal. 10375) nnl. bezegelen: einen brief, einen vertrag besiegeln. dann feierlich bekräftigen: mit einem ( gleichsam als siegel aufgedrückten ) kusse den neuen bund besiegeln; seine treue mit blut; lasz diesen tausch uns am altar besiegeln! Gotter 2, 271 ; die strengste rechtsform sollte meine unschuld vor aller welt bewähren und besiegeln. Schiller 435 b ; so besiegelten wir durch den gröszten vielleicht nie zu schlichtenden wettkampf zwischen object und subject einen bund, der ununterbrochen …