Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Berme
Berme (franz. Berme, Lisière ), ein wagrechter oder geneigter Absatz (Fig. a a ) zur Unterbrechung einer höhern Böschung. Er bietet Stützpunkte für die zum Schutz der Böschung aufgebrachten Rasenschichten, nimmt das auf der Böschung abfließende Regenwasser auf, ehe dieses eine allzu große Geschwindigkeit angenommen, und verhindert, daß abrollende Erdteilchen in den Einschnittsgraben gelangen. Der gegenseitige Abstand der B. und ihre Breite hängt von der Höhe der Böschung ab und von der Bodenart, in die letztere eingeschnitten. Bei See- und Flußdeichen sind Außenbermen der Wasserseite, Binnenbe…