Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
beifällig
beifällig
Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’. Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’, auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.), erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’ (im Gegensatz zu Abfall ‘Loslösung, Treubruch’), aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt. Zur Etymologie s. fallen. Heute ungebräuchlich ist das Verb beifallen ‘einfallen, in den Sinn kommen, zustimmen’. An mhd. bīvallen ‘ab-, danebenfallen’ schließt sich gleichbed. frühnhd. beifallen an, das unter Einfluß von mnd. bīvallen ‘zustimmen, beistehen, jmds. Partei nehmen’ im 16. Jh. außerdem die Bedeutung ‘zustimmen, beipflichten’ entwickelt und bis ins jüngere Nhd. bewahrt. Im 18. Jh. steht beifallen häufig für ‘in den Sinn kommen, einfallen’. – beifällig Adj. ‘zustimmend, anerkennend’; Ende des 15. Jhs. im Sinne von ‘zustimmend, günstig’, im 16. Jh. auch ‘zufällig, beiläufig’, im 18. Jh. setzt sich die heutige Bedeutung durch. Beifallsbezeugung f. (Anfang 19. Jh.).