Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
befund m.
befund , m. exploratus status, ein visum repertum, der ärztliche oder richterliche befund; nach befund der sache, nach ermessen, befinden; unsere strafen bestehen vorerst in absonderung von der bürgerlichen gesellschaft, gelinder, entschiedener, kürzer und länger nach befund. Göthe 23, 153 ; den befund einholen lassen.