Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Ausschließen
Ausschließen , verb. irreg. act. S. Adelung Schließen . 1. Hinaus schließen, durch Verschließung eines Ortes draußen zu bleiben nöthigen. 1) Eigentlich. Wir müssen eilen, sonst werden wir ausgeschlossen, nehmlich aus der Stadt, oder dem Hause. Noch mehr aber, 2) figürlich, ausnehmen, in etwas nicht mit begreifen, aussondern. Einen von der Wahl, von der Erbschaft, von der Gemeine ausschließen. Ich schließe niemanden aus. Keinen ausgeschlossen. Das Geboth zu bethen schließt das Geboth der Liebe und des Mitleidens nicht aus, Gell. Ein ausschließendes Privilegium, welches alle andere von einem gew…