Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Aristokratie
Aristokratie , der Gegensatz von Demokratie; während diese jede vorzugsweise Berechtigung im Staatsleben ausschließt, ob sich diese auf Geburt, Reichthum, Amt, Gelehrsamkeit, Verdienst oder Alter gründe, knüpft die Aristokratie bestimmte Rechte an eines oder mehrere der angegebenen Momente, und ist dann mehr oder weniger scharf ausgeprägt. Thatsächlich besteht in jedem Staate, ob monarchisch oder republikanisch, und in jeder Gemeinde Aristokratie, und muß bestehen, da unmöglich alle Individuen männlichen Geschlechts, die mündigen Alters sind, ihre Rechte unmittelbar üben können, und ebenso wen…