Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Angebot N.
Angebot, N. »(Antrag sowie) Beginn der Bewirkung der Leistung der grundsätzlich im tatsächlichen Beginn der - je nach der Art der Schuld verschiedenen - Leistungs- handlung bestehen muß bzw. ausnahms- weise aber auch in einer Erklärung leisten zu wollen bestehen kann« 18. Jh. (Hayme 1738), älter mnd. anbot, N., »Angebot«, s. anbieten angehören, V., »gehören, zugehören«, mhd. anegehãren, V., »Teil von etwas sein«, Sachsenspiegel um 1225, s. an, ge, hören angehörig, Adj., »dazu gehörend« 15. Jh., »zugehörig« 1618 Oldenburg, »untertan« M. 15. Jh. Amorbach, s. an, ge, hörig