Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Abstich
Abstich
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die stainen mülboden sollen auch eben gantz vnd aufs nächst anainander gefügt auch die büchs vnd müleysen für durchrörn versorgt, vnd nit höher über die schaln gericht vverden, dann vvie die abstich oder mäss, zu gärb vnd mal mülen anzaygen1624? Heumann,Opuscula 250
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sweren ... ire abstiche, bildung und gezauwe inn iren buchern verzeichnet usserhalb ... Frankenfurt nit verkeuffen, ... noch eynch buch, abstich oder gezauwe hinußfuren1498 FrankfZftUrk. I 309