Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Abschluß M.
Abschluß, M. »Bewirken einer Bindung der Vertragsparteien an einen vereinbarten Vertragsinhalt durch Willenserklärung« »Beschluß (1801), Abschluß (1729), Been- digung (1727)«, s. ab, schließen Absolution