DWB2
ABMAHNEN vb. DWB2
mnd. afmānen. DWB2 DWB21
von jmdm. etwas einfordern, es ihm abverlangen; überwiegend nd.: 1347 wel he .. deme domheren .. de scult afmanen
urkb. Hildesh. 2,3 D. 1391/9 swe up genade het gedynet, dy mut den erven gnade avemanen
berl. stadtb. (1883)134. 1447
(zoll,) den se vnsen amptluͤden .. affghemaned hebben
urkb. Dithmarschen 36 M. 1487 ist unnßer .. beth, ir demzelbigenn H. sulch gelt welleth abmanenn
privatbr. d. ma. 1,393 S. ⟨1506⟩ dat he .. uns .. mach .. die renthe afmanen
brandenb. schöppenstuhlsakten 1,62 S. 1541 so sind sie auch schuͤldig .. gotte .. seine ehre wider zurstatten ... er ist starck gnug, ders jnen wird abmanen Luther
w. 51,546 W. 1578/1601 von etzlichen ist es
(geld) mit der gefengnis abgemanet worden Hüttel
chr. Trautenau 220 Sch. in jüngster sprache z. b.: die bibliothek mahnt die bücher ab
(hörbeleg). DWB22 jmdn. abmahnen DWB2
ihn (durch mahnung) wegrufen, ihn zurückbeordern, (von einem amt, einer aufgabe) abberufen; obd. (vorwiegend alemann.) ⟨1470⟩
(die äbte haben) sich der nüwerung der fryweiblen merklich erklagt, mit grosser pit .., das sy abgemannt wurdint Frikard
in: qu. schweiz. gesch. (1877)1,86. 1535 daß der koͤnig seine besatzungen, so er .. inn Armenia ligen hatt, .. soll wider abmanen Micyllus
Tacitus 251a. 1548 darumb ward künig Johann .. von Ludouico
(aus Italien) widerumb in Germanien abgemanet vnd der hauptmannschafft entladen Stumpf
chr. 1,75b. ⟨1563⟩
(die Römer) schicketen .. / ein bottschafft .. / hin zu .. Hanibal / ihn ab-zumanen .. / von ir bundgnossn belägerten statt Sachs
16,361 LV. 1576 das er allso zum drittenmal
(von seinem lehen) were abgmanet worden
höngger meiergerichtsurteile 92 S. 1583 worden die heyden .. gezwungen, den hauffen durch gewonte zeichen abzumanen vnd zu laͤger zu blasen
Amadis 1,199c. ⟨1593/6⟩ als ich in Bischofzell abgemanet und uf die pfaar Winterthur erfordert ward Maaler
in: schweiz. id. 4,293. ⟨1615⟩ keiner
(der zum löschen verordneten soll) .. vom feyer laufen, bies sie durch die rottmeister .. abgemahnet werden
württ. ländl. rechtsqu. 1,569 W. DWB2—
auch: v1858 derjenige wirth, der seine gäste zur polizeistunde nicht abmahnt
ztg. in: Wurm
wb. 1,43b. DWB23 DWB2
(von etwas) abraten, (vor etwas) warnen, ermahnen, etwas nicht zu tun; so am häufigsten, meist in der fügung jmdn. von etwas abmahnen: 1520 die boͤsen mit warnungen von den sünden ab zuͦ manen Murner
6,52 Sch. 1540 diser .. hat mich abgemant das ich sie
(frau) dir nit gebe Boltz
Terenz 159b. 1563 derhalben wir .. alle die sich mit .. lastern behafftet wissen, von dem tisch des herrn abmanen
[]bekenntnisschr. u. kirchenordn. 191 N. 1612 das man auff begräbnissen .. anrichte rennen vnd .. kampffspiel .. die betrübten .. von jhrem trawren abzumahnen
(abzubringen) G. Reutter
bericht D 1a. ⟨1631⟩ der mich von dem zugange zum fürsten abmahnen oder daran verhindern wird Opitz
Argenis (1644)2,14. ⟨u1640⟩ daß ich jhn .. nicht hätte von den lastern ab vnnd zu der tugendt anmahnen sollen Moscherosch
gesichte (1646) 1,320. 1652 wiewol sie ihre eltern von diesem armen gesellen beharrlich abmahnten Harsdörffer
Heraclitus 344. 1751 welche dergleichen ungebühr
(gotteslästerung) hören und nicht abmahnen
cod. jur. bavar. criminalis 35. 1751 in welchem
(brief) sie ihn abmahnte, die römisch-katholische religion anzunehmen Lessing
4,249 L./M. 1812 gewissensehen die, ungeachtet des abmahnenden gesetzes, doch .. geschlossen wurden Niebuhr
röm. gesch. (1811)2,167. 1847 er
(chin. kaiser) habe das reich der Römer .. angreifen wollen, aber die Perser hätten ihn abgemahnt A. v. Humboldt
kosmos (1845)2,220. 1848 hat er .. von dem gedanken an eine republik abgemahnt W. Grimm
br. an Savigny 411 Sch. 1874 ich
(bergsteiger) sehe .. keine gefahr ..; da fällt mein .. blick hinüber auf den Linkerskopf, woher es unablässig schreit und abmahnt Barth
Kalkalpen 254. ⟨1936⟩ wie dringlich die stimme war seiner brust, die ihm wispernd abmahnte, sich einzustellen Th. Mann
(1965)4,417. ⟨1937⟩ stimme, die uns vor dem gedanken, einmal gewesenes erneuern zu wollen, abmahnte G. Hauptmann
ausgew. prosa 3,478 M. 1941 abmahnende reden Carossa
jahr 132. DWB2—
ungewöhnlich: ⟨1626⟩ ward er .. durch seine tugend .. zur trew abgemahnet
(ermahnt) Opitz
Argenis (1644)1,485.Schröter