Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
abmahnen
abmahnen , dehortari, nnl. afmanen, gegensatz von ermahnen. die leute von der abgötterei abmahnen. pers. rosenth. 7, 20; ein weiser mann wollte seinen sohn von der füllerei und freszhaftigkeit abmahnen. das. 3, 10; er ritte noch, wofern ihn Raspinette, die keinen fusz mehr fühlt, nicht abgemahnet hätte. Wieland 17, 20 ; die jeremiaden, mit denen uns Gellert in seinem practicum von der poesie abzumahnen pflegte. Göthe 25, 65 .