Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
aberkennen
aberkennen , abjudicare, durch ein rechtserkenntnis absprechen. an Ottocar vermeinte sich der kaiser dadurch zu rächen, dasz er ihm zu Nürnberg auf der versammlung sein königreich aberkannte. Hahn 4, 105 ; zu gleicher zeit verlieh das parlament dem herzog Waldemar die ihm früher aberkannten lande. Dahlmann dän. gesch. 1, 423 ; dann überhaupt ableugnen, nicht zugestehn: es mag der leute wahn mir immerhin die klugheit aberkennen. Hagedorn; ist es die unkunde des lateins selbst, welche diese fähigkeit ( zweifel gegen die religion zu haben ) allen menschen ohne ausnahme aberkennt? Lessing 10, 186 …