zusage,
v. ,
mnd. tosage, neben tosegginge Schiller-Lübben 4, 584
a; 588
a,
ein wort aus dem rechtsleben, s. zusagen II.
es bezeichnet wie im mnd. ein verpflichtendes versprechen, das eine vorhergehende bitte oder forderung aufnimmt. dagegen fehlt im hd. die im mnd. übliche bedeutung des rechtlichen anspruches, den man gegen jemand geltend macht, Schiller - Lübben 4, 584
f. der nachdruck des wortes liegt in der sicherheit für den empfänger der zusage,
die sie von dem weniger nachdrücklichen versprechen, wie auch von dem feierlichen gelöbnis unterscheidet, s. auch Eberhard-Lyon
nr. 685:
eine hochbeteurliche verpflichtung und zusage Schottel
t. haubtspr. (1663) 257; also wird auch in der zusage die rechte hand für der lincken gegeben Scheräus 242; er hat eine feierliche zusage gebrochen, und keinen leichtsinnigen roman, kein gesellschaftliches attachement Göthe 11, 57
W. zusage
erscheint erst im 15.
jh. Lexer 3, 1195,
ist aber älter, wie es auch im 16.
jh. allgemein gebräuchlich ist, s. z. b. Frisius 16
b; 66
a; 128
a; 260
b u. s. f. 11) zusage
ist das einwilligende und zugleich förmliche verspreehen. 1@aa)
mit angabe des zugesagten: mit zusag freyen sichern geleites
M. G. Schütz
hist. rer. pruss. (1512) 3, V 2
b; mit zuosag groszer gaben und geschenck Kirchhof
wendunmuth 2, 34
lit. ver.; zusage des beystandes Göthe III 9, 189
W.; unter zusage gegenseitiger unterstützung Mommsen
röm. gesch. 2, 275; durch die zusage seiner wahlstimme für den gemahl Maria Theresias Döllinger
akad. vortr. 1, 47; sie (
die regentin) habe der nation in seinem (
des königs) namen zusage gethan, dasz sie vom fremden kriegsheer befreit seyn sollte Schiller 7, 301
G.; der könig wird die zusage geben, binnen fünf jahren reichsstände zu berufen Dahlmann
gesch. d. frz. revolution 120; ich werde nicht mehr tun, als nötig, aber auch nicht weniger. an dieser zusage muszt du dir genügen lassen Fontane I 4, 443. 1@bb)
ohne rücksicht auf das zugesagte: in diesen worten werden uns ... zwey ding fürgehalten und geben, als zusag und zeichen Luther 10, 3, 68
W.; einen fürsten soll man erkennen bey haltung beschehener zusag, reiner strasz, und guter mntz Zinkgref
apophthegmata (1628)
[] 166; wer will die zusage im namen aller von mir empfangen? Göthe 22, 54
W.; er (
der parlamentär) wurde einstweilen ohne zusage zurückgeschickt Moltke 6, 412; 1@cc)
die zusage,
wird, gegen den wortsinn, verstärkt, als schriftliche zusage: schon vor vierzehen tagen sagt ich übermorgen! und legte also eine schriftliche zusage ab Hippel
lebensläufe 1, 121; er wollte sich nicht dazu verstehn, mir eine schriftliche zusage zu beschaffen Bismarck
ged. u. erinn. 1, 240
volksausg. 1@dd)
die zusicherung wird vielfach durch verbindung mit synonymen verstärkt: mit handgegebner trew und zuosag Luther 18, 90; ein zuosag zu thuon und sicherung versprechen
pol. corr. d. stadt Straszburg 1, 115; derhalben wer glücklich und mit ehren freyen, oder ein christlicher ehemann sein wil, der bedencke sein eydpflicht und zusage Mathesius
ausg. w. 2, 224
bibl. dtscher schriftst. a. Böhmen; wenn obrigkeit unrecht thut, und wider pflicht, eyd und zusag handelt Lehmann
floril. (1662) 2, 691; wer seine zusag und glauben nicht helt 1, 348; zusag, brieff und siegel soll man halten, so lang es die zeit mag leyden 2, 945; die erfüllung ihrer zusagen und verheiszungen Moltke 7, 76; wort (worte) und zusage Lehmann
floril. (1662) 1, 80; 1, 347; Opitz
teutsche poemata 210
ndr.; Fontane I 5, 45. 1@ee)
der zusagende handelt nach, gemäsz
u. ä. seiner zusage: du erheltest stets friede, nach gewisser zusage, denn man verlesset sich auf dich
Jes. 26, 3; mich des gewisz zu im, laut seiner gnedigen zusage, versehe Joh. Mathesius
Sarepta (1571)
vorr. 3
a; meiner zusage gemäs Kramer 2, 416
b; am folgenden tage stellte sich der mann, seiner zusage nach, richtig ein J. G. Forster
s. schr. 2, 90; unverbrüchlich wort zu halten, seiner zusage treu Knigge
umgang 1, 53. 1@ff)
feste verbindungen mit verben sind eine zusage thun, halten, erfüllen, ihr nachkommen
u. ä.: es hat auch min schwager ... mir müntlich zusag thun lassen
pol. corr. d. stadt Straszburg 1, 11; umb welche zeit wir abschied nahmen und auf künftige hochzeit zusammen zu kommen einander gewisse zusage täten P. Fleming
dtsche ged. 1, 94
L.; gethaner zusag nach Harsdörfer
gesprechsp. 1, E 8
b; der gethanen zusage zum trotz Ranke
s. w. 7, 230; halt dein zuosag Frisius 30
b; und so wir uns nun gegen einander halten unser zusag, das ist unser ja und unser nein Paracelsus
opera (1616) 2, 236
H.; ich hoffe du wirst deine zusage halten E. Th. A. Hoffmann 3, 53
Gr.; die zusage, die durch das bisher geleistete schon vollkommen erfüllt ist Göthe II 3, 253
W.; das ich ... meiner zusage ... nachkeme Ringwaldt
evangelia A 5
b; seiner zusag genuog thuon Frisius 1182
b, statt thun 306
b; meiner zusage nachzugehn Schweinichen
denkw. 151
Ö.; dasz ich meiner zusage und meiner schuldigkeit so schlecht nachkomme Lessing 18, 28
M. auf eine zusage bauen, vertrauen: wen wir nhu sehen auff dysse vorheyssung, müs wir darnach gleuben festiglich und nicht zweyffeln an der zusage gottis
zwei älteste katech. 44
ndr.; jetzt gelte es nicht mehr, sich auf alte zusagen, die dem stammvater geschehen seyn, zu verlassen Herder 19, 157
S. an eine zusage denken, erinnern, eine zusage vergessen: und gedachte an seine zusage Happel
akad. roman 838; der papst kam nun nach Neapel, um den könig an seine zusage zu mahnen Platen 3, 11
R.; grosz zusag ist bald verschwunden Petri 2, G g 8
b; denn alsbald es kund wird, das er den vertrag gebrochen und seiner zusage vorgessen hette Hayneccius
Hans Pfriem 4
ndr.; ist die gefahr vorbei, so wird die zusage vergessen Düringsfeld
sprichw. 1, 287
b. eine z. brechen: mir dann ritterlich gefängnis zusagen, und die zusage wieder brechen Göthe 8, 125
W.; jedes fleckchen an der kleidung warfen sie mir als bruch meiner zusage vor, die kinder stäts proper zu halten Bahrdt
gesch. s. lebens (1790) 3, 165. 1@gg)
sprichwörtliches: zusage macht schuld J. Rist
friedejauchzende Teutschland (1653) (:) (:)
b;
V. Herberger
Jesus Sirach 318
a; Gottsched
neueste 9, 829; tosage maket schult Sch.-Lübben 4, 585; zusag felt in schuld Petri 2, Ooo 1
a; dreymal abschlag erst recht zusag Kirchhofer
[] schweizerische sprichw. 348; er helt über seiner zusage, wie ein hase über seinen jungen Friedrich Wilhelm (1577) C y
β,
nr. 178. 22)
negativ gesehen betont zusage
das ungenügende und irreführende einer zusicherung: einen bettler berahten, gibt ihm offt mehr nutzen, als grosze zusage Lehmann
floril. (1662) 1, 6; die hoffnung ist gar oft eine betrügliche krämerin, sie handelt mit zusagen
polit. Jesus Syrach 87; so zweifelt fast kein mensch, dasz man auf blosze zusagen (pacta nuda) in Teutschland klagen könne Chr. Thomasius
ernsthafte ged. u. erinn. (1720) 2, 197; an die zusage, die völker zu befreien, brauchte man sich also auch nicht mehr zu binden Moltke 2, 211. 33) zusage
wird insbesondere gebraucht 3@aa)
von den verheiszungen gottes: es sol uns auch nicht abschrecken, das wir sunder sind, denn er höret uns nicht umb unsers verdiensts, sondern umb seiner zusage willen Luther 26, 205
W.; aus kraft diser gnadenreichen zuosag, da er spricht, ich will bey euch bleiben all tag Joh. Nas
antipap. eins u. hundert 1, 28
a. 3@bb)
von einem verlöbnis: die eheliche zusage Nigrinus
von zäuberern (1592) 30; durch die zusage des trefflichen mädchens wurden alle meine hoffnungen erfüllt Göthe 23, 189
W.; ich betrachtete sie seit ihrer zusage im letzten frühjahre als meine verlobte Hoffmann v. Fallersleben
ges. schr. 8, 24
G. 3@cc)
in politischen verhandlungen: in den acten der sitzung findet sich der neue eid, kraft dessen die bischöfe alle zusagen widerrufen ... möchten Ranke
s. w. 4, 34 (
ähnl. 1, 220; 4, 33; 9, 25; 14, 24
u. ö.); es war sein werk, dasz Preuszen auf die anfragen der beiden kaiserhöfe gar keine beruhigende zusage gab Treitschke
dtsche gesch. 1, 219. 3@dd)
auf eine einladung: man schied unter vollen aufrichtigen bitten des ehepaares um baldige wiederkunft und einer halben geheuchelten zusage beider gäste Göthe 24, 213
W.; haben sie dank für die zusage kommen zu wollen IV 10, 193
W.; ob du deine zusage für heute abend noch im gedächtnis hast Fontane I 1, 536. 44) zusage
bezieht sich nur auf den inhalt des zugesagten: halt was du versprichst, und verdrehe deine zusage nicht Zinkgref-Weidner
teutscher nation weish. 3 (1653) 55; um bürgschafft willen mag nicht allein der bürg, sondern auch seine erben, besprochen werden, obgleich in der zusage der erben nicht gedacht wird v. Hohberg
georg. cur. aucta 2 (1715), 28
b; die zusage (
der einrichtung des kammergerichts) ward in den reichstagsabschied aufgenommen Ranke
s. w. 1, 66. 55) zusage
that früher der buchdrucker seinem gesellen 14
tage vor der messe, dem anredetag, wenn er ihn behalten wollte Klenz
buchdruckerspr. 11
a.