Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zureichen v.
zureichen , v. , Bas. Faber thes. (1587) 506 a , mhd. noch nicht belegt, auch dem nd. fremd. 1 1) für den vorgang des reichens in der richtung auf eine person oder sache. 1@a a) die hände, arme einem zureichen: doch reichete er ihm .. beide arme zu und zoge ihn also zu sich in die kammer A. U. v. Braunschweig Octavia 1, 360 ; ist denn ein abgrund zwischen uns eingesunken, dass sich die länder nicht mehr ihre arme, die landstraszen, zureichen? H. v. Kleist 5, 132 E. Schmidt. ähnlich: da reyche die oren zu und lass dyrs eyngehen, wie gott durch den menschen redet Luther 15, 488 W. ohne obj. wie …