Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
zugreifen v.
zugreifen , v. , mhd. zuogrîfen mhd. wb. 1, 570 a ; Lexer 3, 1183 , in einer bestimmten richtung greifen, verdeutlicht und verstärkt greifen, s. th. 4, 1, 6, 17 ff. dabei werden faust oder hände besonders in übertragener anwendung gern hinzugefügt: mit beiden händen zugreifen. 1 1) es stellt die blosze handlung. des zugreifens dar, ohne bestimmte vorstellung von etwas ergriffenem. 1@a a) eigentlich: so haben sie ( die adler ) doch den krummen zugreiffenden schnabel S. Franck chron. zeytb. (1531) 119 a ; du greifst mit der hand hinten zu. ich fürcht sie werde dir stinken Kirchhofer schweizer. s…