Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Wiederaufnahme F.
Wiederaufnahme, F. ›erneute Durchfüh- rung eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses‹, ›Wiederaufnehmen‹, Möser E. 18. Jh., prozessual 1877/9?, vgl. Planck 1896 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, F., ›gerichtliche Entscheidung durch die eine versäumte und nachgeholte Prozeß- handlung als rechtzeitig fingiert wird‹, 16. Jh. Lüt. lat. restitutio, F., ›Wiederher- stellung, Wiedereinsetzung‹, s. wieder, Ein- setzung, vgl. Planck 1896