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widerrechtlich

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

widerrechtlich adj.

Bd. 29, Sp. 1144
widerrechtlich, adj. , nicht rechtmäszig, 'dem rechte, den positiven bürgerlichen gesetzen widersprechend' Adelung 4 (1801) 1523. erst seit mitte des 16. jhs. bezeugt, erfährt das wort im 18. u. 19. jh. starke verbreitung und ist heute in den bedeutungen 2 u. 3 allgemein geläufig; lexikalisch seit Apinus 'illegal, wieder-rechtlich quod contra legem, contra ius et fas est', gloss. (1728) 279; vgl. das ältere unrechtlich (bes. 2 u. 4) teil 11, 3, sp. 1248 und unrechtmäßig (2 u. 3) ebda 1249. das wort wird vorwiegend als adverb oder attributiv bei substantiven gebraucht, die eine handlung bezeichnen. 11) nur selten sind zeugnisse, die an rechtlich 1 'recht, schicklich, ordentlich' (teil 8, sp. 419) anknüpfen: mit was vngebrlichen vnnd wider rechtlichen aussflchten (hat) sich ermelter hellischer verweser beholffen Ayrer hist. proc. jur. (1600) 433; alle von vnbillichen widerrechtlichen begierden vnd griffen abstnden Spee güld. tvgendbuch (1640) 485. 22) gegen recht und geschriebenes gesetz verstoszend. 2@aa) von rechtswidrigen handlungen und sachverhalten in den verschiedenen bereichen: begebe mich auch meiner angemasten mutwilligen widerrechtlichen phede, solche ferner wider sie ... nicht zugebrauchen Machholth formular (1560) 98b; ob vnns auch vnter dem schein der religion was wieder rechtliches von den vncatholischen begegnete (1619) acta publica 2, 57 Palm; die deutsche freyheit gegen widerrechtliche eingriffe vertheidigt zu haben, wurde als ein verbrechen behandelt Schiller 8, 125 G.; die Karthager ... (hätten) als entschädigung für die widerrechtliche nutzung des gebiets 500 talente ... zu zahlen Mommsen m. gesch. 2 (1865) 22; jede gebietsabtretung sei unpolitisch und widerrechtlich Treitschke dt. gesch. 31, 782. von der unrechtmäszigkeit einer öffentlichen gewalt, einer regierungs- oder staatsform: dieser punct zu rechte wol bestehen knte, weil er nicht kegenst die obrigkeit, sondern allein kegenst vnrechtmessigen widerrechtlichen gewalt angegangen Schütz hist. rer. Pruss. (1592) buch 4, Gg 6b; eine regierung für rechtlich zu erklären, die er vorher als widerrechtlich vorgestellt hatte Kant schr. 10 (1839) 345; (da die legitimisten) eine konstitution als widernatürlich und widerrechtlich ansehen Lachmann an Jacob Grimm in: briefw. 2, 720 Leitzm. von der gesetzwidrigen aneignung fremder rechte: jene ... widerrechtlich unternommene ausgabe meiner werke (1803) Beethoven s. br. 1, 126 Kal.; die widerrechtliche veröffentlichung akademischer vorträge Treitschke dt. gesch. (1897) 3, 405; nachprägung nennen wir die widerrechtliche nachahmung fremden münzgepräges Luschin v. Ebengreuth münzk. u. geldgesch. (1904) 47. in verbindung mit verben wie entziehen, rauben, aufbürden: (deshalb) musste sich Karl verbinden: ... einem jeden stand des reichs zu demjenigen, was ihm ... widerrechtlich entzogen worden, wieder zu verhelfen M. I. Schmidt gesch. d. Deutschen (1778) 5, 29; hingegen aber (sind) jene zu schützen, denen allenfalls widerrechtlich irgend eine art solcher dienstbarkeit gleichsam mit gewalt aufgebürdet werden wollte (1802) österr. weist. 3, 285; an ihre alte, widerrechtlich geraubte freiheit zu erinnern Ric. Huch im alten reich (1927) 44. widerrechtlich anmaszen: sich die herrschaft widerrechtlich anmassen br., d. neueste litt. betr. (1759) 5, 68 Nicolai; ihm die vormundschaft über seinen sohn zu entreiszen, deren er sich widerrechtlich angemaszt hatte Schiller 7, 39 G.; wer auszer ihm (Oxenstierna) einen niedersächsischen kreistag ausschreibe, masze es sich widerrechtlich an Ric. Huch d. gr. krieg (1920) 3, 18. in rechtssatzungen: wer dem besitzer ohne dessen willen den besitz entzicht ..., handelt, sofern nicht das gericht die entziehung ... gestattet, widerrechtlich BGB § 858; den dienst widerrechtlich verlassen handelsgesetzb. § 553. in der stehenden wendung widerrechtliche handlung (Campe 5 [1811] 701b): bey widerrechtlichen handlungen musz jedes verschulden prAestirt werden Eichhorn staats- u. rechtsgesch. (1821) 1, 210. 2@bb) vom gerichts- und strafverfahren selbst: wie wieder rechtlich, freuentlich vnd tyrannisch die jenigen richter handeln, welche offtermahls vnschuldige frawen ... in ... thrn ... hinab werffen Nigrinus v. zäuberern (1592) 259; damit sie (die recht sprechen sollen) nicht mit wissen und willen wiederrechtlich verfahren Chr. Wolff vern. ged. v. d. gesellschafftl. leben (1725) 418; eh mich der lauf des rechtes überführt, ist, mir den tod zu drohn, höchst widerrechtlich Shakespeare 9 (1810) 59; die widerrechtliche einkerkerung Schubarts D. Fr. Strausz ges. schr. 8 (1878) 243; widerrechtlich in haft gehalten G. Freytag ges. w. 11 (1887) 211. 33) von 2 ausgehend und nicht immer deutlich davon zu trennen 'dem allgemeinen rechtsgefühl zuwiderlaufend': wozu man ... verbunden ist, dazu ist man auch befugt, indem sich eine widerrechtliche pflicht ohne widerspruch nicht gedenken lAeszt Scheibe crit. musicus (1745) 916; ob meine eigne freiheit oder die freiheit eines meiner nebenmenschen durch widerrechtlichen gebrauch der freiheit eines andern gefährdet werde, ist einerlei Fichte sittenlehre (1798) 406; wie viel widerrechtlicher also, wenn jemand gebieten will, was man glauben soll J. G. Forster s. schr. (1843) 3, 36. häufig als adverb im sinne 'zu unrecht': das vnrechte wird hierdurch nicht gebillicht, sondern heraussgestrichen, was dess weibes liebe beym mann widerrechtlich vermöge Harsdörffer gesprächsp. (1641) 3, 50; gewisse witzige köpfe verlangen, sehr wiederrechtlich, ein dritter witziger kopf solle just in allen stücken so sein als sie Gleim an J. Chr. Schmidt (1750) in: zs. f. dt. philol. 50 (1926) 418; das ist die erste grosze kapitalsünd, dasz wir den (freien geist) widerrechtlich gefangen halten Bettine dies buch geh. d. könig (1843) 1, 64. —
5845 Zeichen · 135 Sätze

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Wíderréchtlich

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Wíderréchtlich , -er, -ste, adj. et adv. dem Rechte, den positiven bürgerlichen Gesetzen widersprechend. Ein widerrechtl…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    widerrechtlich

    Goethe-Wörterbuch

    widerrechtlich [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. Spezial
    widerrechtlich

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    wi|der|recht|lich adj. (unerlaubt) ilegal (-ai, -a), abusif (-s, -iva), ilezit (-ic, -a), cuntra les leges, cuntra le dë…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit widerrechtlich

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von widerrechtlich

widerrecht + -lich

widerrechtlich leitet sich vom Lemma widerrecht ab mit Suffix -lich.

widerrechtlich‑ als Erstglied (2 von 2)

widerrechtlichkeit

DWB

widerrechtlich·keit

widerrechtlichkeit , f. 1) ' widerrechtliche beschaffenheit einer sache ' ( Campe 5 [1811] 701 b ): die widerrechtlichkeit der maszregel Las…