Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Wertsicherungsklausel F.
Wertsicherungsklausel, F. ›Vereinbarung daß der Betrag einer Geldschuld in deut- scher Mark durch den Kurs einer anderen Währung oder den Goldkurs oder den Preis für andere Güter und Leistungen bestimmt wird‹, 20. Jh., s. Wertsicherung, Klausel