Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
weingeld n.
-geld , n. von Campe wird treffend geschieden: 1 ) geld, welches zu wein bestimmt ist und dafür ausgegeben wird, 2) eine abgabe vom weine. die erste verwendung führt zu der festen bed. ' trinkgeld ': die schiffkinder sullen das gut obir bort entwerten und sullen dovon ir wynegeld haben akten d. ständetage Preuszens 1, 494 (1427), so regelmäszig seit anfang d. 15. jahrh. im nordosten: Marienb. tresslerb. 492 Joachim; handelsrechn. d. d. ordens 454. 456. 495 Sattler, aber auch noch 1691: weingelt / donativum potorium Stieler 683 . die neue zeit kennt einen freieren gebrauch: wenn ich das weingel…