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weichbild

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

weichbild

Bd. 28, Sp. 474
weichbild , n. mhd. wîchbilde mhd. wb. 1, 121; Lexer 3, 816, mnd. wîkbelde Schiller-Lübben 5, 710, mnl. wijchbelt Verdam 692. rechtswort, das kurz vor 1170 zuerst auftritt und seitdem nd. und md. von Overijssel und Westfalen bis zu den Ostseeprovinzen, von Schleswig bis Thüringen und Obersachsen gilt, dem fries. und obd. fremd. die lange umstrittene deutung (Haltaus gloss. 2054; Techen z. f. vergl. sprachf. 12, 42; Eickhoff nd. corr.-bl. 18, 38; Detter z. f. d. a. 42, 54; Philippi hans. gesch.-bl. bd. 8 h. 23, 1; R. Schröder festgabe für Bekker 79, beide mit reichen nachweisen; S. Rietschel markt und stadt 183 ff.; Meringer dg. forsch. 18, 282) hat auszugehen von der ältesten bedeutung 'recht der siedelung, die eine eigene rechtsgemeinde bildet, ortsrecht', die erst nachdem das wort durch bedeutungswandel mehrdeutig geworden war, durch die verdeutlichung weichbildrecht ersetzt wurde. damit erledigen sich alle etymologien, die im ersten bestandtheil weich 'heilig' oder ahd. wîh 'kampf', im zweiten bild 'imago', etwa auch mit den construierten bedeutungen 'wappenbild', 'behauener pfahl', oder den stamm des engl. build 'bauen' sehen, zu schweigen von älteren combinationen mit weib, weichen, wille und bilden (J. G. Weller altes aus allen theilen d. gesch. 2, 209; J. H. Hermann allg. jur. lex. 1, 468; Seume kl. t. lex. 283; Möser osn. gesch. 2 1, 75), wie denn die fülle der deutungsversuche nahezu sprichwörtlich ist: der versuchten erklärungen (vonn. witherlagsret) sind leicht so viele wie von weichbild und weichbildsrecht, auch sind die fälle wegen des gefürchteten pleonasmus überhaupt verwandt Dahlmann gesch. v. Dännemark 1 (1840) 148. die alte zeit stellt das wort bewuszt neben sichere zusammensetzungen mit weich 'vicus': areas illas ... libere tradimus burgensibus ... sub jure, quod vocant wicbelethe, ita ut ... nulli de eis aliquid respondeant, nisi soli advocato civitatis qui dicitur wicvogt Otto IV. rechtsbrief für Stade § 12 bei Gengler stadtr. 457, und da weich m. (s. d.) im gebiet des wortes weichbild zur zeit seines aufkommens in genau entspr. form und passender bedeutung lebte, darf die deutung des ersten bestandtheils für sicher gelten. für den zweiten worttheil ist demnach ein stamm der bedeutung 'recht' vorauszusetzen, wie es widerum die alte zeit erkennbar in gegenüberstellungen thut: sô sal daʒ gerichte zu lantrechte unde der rôd in wîchbilde dorzu geleiten rechtsb. nach dist. 1, 46, 1 Ortloff. aus ahd. bil-lîh adj. 'angemessen, gerecht', mhd. un-bil adj. 'ungemäsz, ungerecht', mnd. bildelik, bildich 'billig', ags. bile-wit adj. 'aequanimus' ergiebt sich ein adj. *bil 'passend, recht', aus dem mit suffix asächs. -ithi, ahd. -idi ein neutrum *bil-idi 'recht' abzuleiten ist. der gegensatz unbilde n. f. m. 'unrecht', der doch anderseits erkennbar an bild 'imago' direct anknüpft, lebt im mhd. zum gleichen stamm mit suffix -ôdi, -idi gehört ahd. bilodi, bilidi, unser bild, von haus aus 'das entsprechende', die bedeutungen zu vereinigen wie gr. εἰκών mit ἔοικε, vergleichbar lat. aequus (s. u. unbilde). da das weichbildrecht vom nd. sprachgebiet ausgeht, begegnet die unverschobene form vielfach auch auf hd. boden: wîcbilede Leipzig vor 1170 und 1216 cod. dipl. Sax. 2, 8 nr. 2. 3; wîcbilde um 1300 Freiberger stadtr. 1, 1 Ermisch; gen. wîckbildiʒ Belgern 1377 bei Haltaus 2052. wenn anderseits auf nd. boden früh schreibung mit ch begegnet, in Westfalen schon 1242: wichbelede westf. urk. 2 nr. 277, in Bremen seit 1246: brem. urk. 1 nr. 234, in Lübeck 1247: lüb. urk. 1 nr. 123, so kann das zunächst asp. k bedeuten, zumal sicheres k noch lange danebensteht: wîcbilde buch Daniel 6931 Hübner. sicher ist die verschobene form erst in texten des 14. jahrh.: wîchbilde sächs. weichbildr. 26, 1 Laband s. 68; livl. reimchr. 6529 Meyer; cod. jur. mun. Hal. 3 Pernice: hier hat die vordringende schriftsprache die nd. form auf ihrem eigenen boden verdrängt. assimilation von kb zu pp in der wortfuge (umgekehrt wie bei lebkuchen zu leckkuchen th. 6, 467. 487) ist thür., hess. und westf.: wipbilde urk. d. reichsst. Mühlhausen 613 (vor 1250); wipilde Erfurter urk. 1 nr. 311 (1281); wibbilde weisth. 3, 344 (Wetter 1239); wibbelde münst. urk. 3, 24 (1311); wibbolde osnabr. gildeurk. nr. 63 Philippi (1499). daraus im 15. jahrh. miszdeutet witpilde Eisenacher rechtsb. 1, 79f. bei Ortloff 1, 674. e statt i zeigt der zweite worttheil im gleichen umfang wie einfaches belde Schiller-Lübben 1, 219, zuerst in Lübeck 1182: wigbeledhe lüb. urk. nr. 6. seit beginn des 13. jahrh. herrschen die e-formen breit vor an Ost- und Nordseeküste und in Westfalen, dem binnenland sind sie sonst fremd. o an gleicher stelle tritt zuerst in Bremen 1259 auf: wickbolde brem. urk. 1 nr. 299, und greift nachmals auf Lübeck (wieboltsrente) und Westfalen (westf. urk. 3 nr. 1416. 1507) über. weiter abweichende formen sind wol als fehler der überlieferung zu beurtheilen, die bei dem früh verdunkelten wort stets gefährdet war. der plur. ist, da der collective sinn des suffixes -idi ihn ersetzt, spät und selten, zuerst in bedeutung 3 a): in den steden oder in den wicbelden a. lüb. recht 275 Hach, er ist schwach noch im 19. jahrh.: dat. weichbilden Immermann 15, 350 Hempel. bedeutung. eine gute übersicht der bed. liefert früh Hübners staats- und zeitungslex. (1717) 1978: weichbild heiszet soviel als ein flur oder gemärcke. nach dem sächsischen rechte ist es soviel, als jus municipale, willkühr oder stadtrecht, wie auch das gebieth um eine stadt herum, und wurde selbiges vor alters durch ein höltzernes creutz an den grentzen, auf welchem eine hand und ein schwerdt stunde, angedeutet. in Schlesien heist weichbild eine stadt, welche einen gewissen district eines fürstenthums unter sich begreiffet. sache und wort danken ihre entstehung dem bedürfnis, die rechtliche absonderung der neuen städtischen siedler von den umgebenden ländlichen gemeinden zu bezeichnen. so knüpfen sich die anfänge auch des worts an die stadtgründungen des 12. jahrh. im alten Sachsenland. 11) zuerst und durch die ersten jahrzehnte der wortgeschichte allein vorhanden ist die bed. 'recht der besonderen siedelung, ortsrecht': ville nostre Epenebocholte id juris, quod vulgo wicbilede dicitur, perpetua donatione concessimus westf. urk. 3 nr. 3 (1201); jura, quod dicitur wigbeleth Kieler stadtb. 15 (1264 ff.). seit etwa 1300 heftet sich der name weichbild(-recht) im gegensatz zum landrecht, dem Sachsenspiegel, an das Magdeburger schöffenrecht und bald danach an dessen compilation mit dem vor 1269 dort entstandenen rechtsbuch v. d. gerichtsverf. Amira grundr. d. germ. rechts 3 69. die erinnerung an die nd. heimat des weichbilds bleibt nicht immer scharf: jus civile Lipsiensium, vulgo weichbild Corvinus fons lat. (1646) 444, nam. verflieszt auch die grenze gegen das landrecht: aus dem alten Sachsenrechte und weichbilde Schottel haubtspr. 46, doch lehren die rechtshistoriker früh das richtige: hingegen ist es falsch, dasz Otto den magdeburgischen schöppenstuhl samt dem weichbilde bestätiget Hahn einl. z. d. staatshist. 2, 124; das Magdeburger stadtrecht oder weichbild gehört aber gewisz unter die ältesten deutschen stadtrechte Eichhorn d. staats- und rechtsgesch. (1821) 2, 261. 22) aus der grundbed. geht die nächstjüngere 'bezirk, in dem besonderes recht gilt, gebiet das aus dem umgebenden landgerichtsbezirk herausgehoben ist' hervor, ganz wie anord. lǫg aus 'gesetz' zu 'bezirk' wird, oder gebiet aus 'commandogewalt' zu 'gegend über die eine regierung gilt', gericht aus 'handlung des richtens' zu 'gerichtsbezirk' in älterer, 'haus in dem gerichtet wird' in neuerer sprache. als authentische interpretation dieses sinnes darf gelten: unde heist wichbilde alʒo vil alʒ wiet gebiete, wenn diz recht ghing alʒo wiet alʒ sien gebiete waʒ, und dissin namen hat is hütiges tagis unde behelt en unvorwandilt sächs. weichb. 9 Daniels 222, sie ist jedoch älter: judicium villae Unna, unde ortum habuit (seinen räumlichen anfang nahm) illud quod appellatur wicbelde osn. urk. 2, 432 (1243), und hält sich weithinaus: als fern sich eines erbarn raths zirck, gebiet, weichbild oder gerichte strecket Mathesius Sar. (1571) 137a; so hielten sie ihre gerichtsbarkeit über ihrem weichbilde ausgespannt gleich einem netz, immer auf einen fang begierig G. Keller 5, 182. die bez. auf die besondere gerichtsbarkeit kann dabei schwinden: territorium vichbilde hd. voc. rerum von anf. d. 15. jahrh. bei Diefenbach gloss. 580b; sey richter in deinem cirkel oder weichbild, über deine leute, so ferne dir die hendel befohlen sein Mathesius Sir. (1586) 70b. schles. ist auch in amtlicher sprache weichbild zu 'bezirk' schlechthin geworden: der hauptmann des Münsterbergischen fürstenthumbes und Franckensteinischen weichbildes acta publ. der schles. fürsten 2, 62 Palm; entspr. 5, 66; Bastian von Axleben auf Kreuschen, des Winzigischen weichbildes hofrichter Schweinichen denkw. 300 Österley. 33) da die städte neben diesem ihrem namen, der die rechtlichen verhältnisse ausreichend andeutete, keiner besonderen bezeichnung durch weichbild bedurften, verengte sich dessen bedeutung in viererlei sinn: 3@aa) 'oppidum': es wird früh zur bez. solcher orte, die, ohne städte zu sein, rechtliche sonderstellung genossen. so steht weichbild zuerst 1181 neben lat. forum 'marktflecken': ut in villa Overenkerken forum sit, quod in vulgari wicbilethe dicitur regesta hist. westf. 2 nr. 416 Erhard, und entspr. bis ins 17. jahrh., von Westfalen bis Livland, von Mecklenburg und Holstein elbaufwärts bis Dresden. solche weichbilder können befestigt sein: hertich Olryk ... bestallede (belagerte) en wigbelde Vredeborg Detmar lüb. chron. 2, 463 Grautoff (z. j. 1402), doch heiszen auch unbefestigte siedelungen so: by desses bischuppes tyd wart Bremen erst umme ghemuret, vor was id en wicbelde ghewest H. Korner lüb. chron. (hs. d. 15. jahrh.) 57d, an bed. steht es zwischen stadt und flecken: in ernentes unsers münsterischen stifts stätten, wigbolden, flecken und dörfern Krumbholtz gewerbe d. st. Münster 507 (1609), und wird auch geradezu 'gemeinde': man kann ... annehmen, dasz kein weichbild einen morgen landes erhalten habe, ohne von jedem jährlich einen scheffel korns zu übernehmen J. Möser 1, 272. die wb. des 15. jahrh. geben mit weichbild ἄστυ, castellum und nam. oppidum wider Diefenbach gloss. 56c. 105a. 397b; nov. gloss. 272a. 3@bb) bei städten ist weichbild von anfang des 13. jahrh. bis heute die bannmeile, zunächst als das gebiet, in dem weichbildrecht gilt: infra terminos opidales qui wicbilede vulgariter appellantur westf. urk. 3, 545 (1252); an der stad veltmarke, dat meenliken het wickbelde stadtrechte f. Schleswig 30 Thorsen; soghedan recht alse we hebbet in unser stat, alsoghedan hebbe we alse verre alse unse wicbelde reket a. lüb. recht 346 Hach; weichbildum gebiet um eine stadt Theophilus deutl. unterr. zum briefschr. (1753) 144. in diesem sinn allein lebt das wort wirklich fort, im 19. jahrh. nehmen es nam. die historiker und jur. gebildete dichter auf: da die truppen damals auszer Rom und dem weichbilde der stadt ohnmächtig waren Niebuhr m. gesch. 2, 60; das weichbild von Paris ward ausnahmsweise von der stadt getrennt Dahlmann franz. rev. 160; Cottbus mit seinem weichbilde Ranke 25, 130; so war die stadt, die Italien zu ihrem weichbild gemacht hatte Mommsen reden 313; in Mittelfranken weist nur das weichbild von Nürnberg parzellierungen auf Wimmer gesch. d. d. bodens 182; im weichbild von Minturnä Grabbe 3, 300; fahnen bewegten sich dem thore zu, und auszerhalb desselben ... ergosz sich dieses freudenheer nach dem weichbilde hin auf das freie feld G. Keller 3, 81; aus den thoren summt und brummt es, und das weichbild schwirrt von geigen: fernhin watet in dem sande staubaufregendes volk Berlins 10, 95. 3@cc) wo die stadt mit ihrer landschaft weichbild heiszt, nähert sich die bed. der von 'polit. gemeinde': daʒ wikbilde zu Kobin, dy stat und alles daʒ dorzu gehorit lehnsurk. Schlesiens 1, 162; wir confirmiren ... der weichbilder eines ieden kreysses ... habende privilegia Lünig reichsarchiv, pars spec. 2, 277a (1637); von diesen (provinzen) umfaszte ... die erste das weichbild der stadt K. O. Müller Dorier 1, 95; ich habe ... über vieles gelacht, aber am herzlichsten über den lordmayor, den bürgermeister des weichbildes von London Heine 5, 129 Elster; Vatican und Quirinal sind wie zwei feindliche burgen in einem weichbild Döllinger ak. vortr. 1, 77. 3@dd) bes. gut am platz ist weichbild, wo sich ein stadtrechtsgebiet räumlich nicht mit dem stadtgebiet deckt, so in Braunschweig, das aus 5 vormals selbständigen weichbildern (im sinn 3a) entstanden ist, die auch nach ihrer verbindung communale selbständigkeit bewahrten. hier ist weichbild seit dem 14. jahrh. 'stadtviertel': der oversten enen eder twene ute dem Hagen, ute der Nienstad unde ute den anderen wicbelden braunschw. urk. 1, nr. 21 (1312); de sack dat was do neyn wickbelde, dat was ein vorblek vor der borch Botho cron. d. Sassen (1492) 153; ein abgesondertes quartier oder weichbild der stadt Bode Tr. Schandi (1774) 7, 18. eine vorstadt von Königsberg heiszt heute noch Wickbold. 44) drei wichtige bedeutungen der älteren sprache sind: 4@aa) 'stadtherrliche und bürgerliche erbzinsleihe' (sonst burg-, marktrecht), in den alten bischofsstädten Westfalens ausgebildet, von hier und aus dem westf. colonisationsgebiet an Nord- und Ostsee seit 1178 nachzuweisen: areas ... quas nos ad persolvendum tributum quotannis in manus eas colentium civili vel forensi jure, quod wigbeledhe dicitur, collocavimus lüb. urk. nr. 6 (1182); alle garden edder worde de to wicbelde licghet braunschw. urk. 118 (1402). die entscheidung zwischen dieser und bedeutung 1 ist oft schwierig, so dasz, da von der zuweisung älterer belege an diese oder jene bedeutung deren chronologie abhängt, hier das problem des wortes liegt. gewisz ist, dasz von der bedeutung 'erbzinsleihe' die beiden folgenden ausgehen. 4@bb) 'städtischer grundbesitz, der zu erbzinsleihe ausgethan ist, erbzinsgut', zuerst in Leipzig 1216 auftretend, nachmals in Thüringen, Westfalen, Bremen, Holstein, Mecklenburg bis 1621: bona opidanorum quae wicbilde dicuntur Schaten ann. Paderb. 2, 144 (1280). nachmals 'städt. grundstück' schlechtweg: ne hadde he the pande nicht, so mach he eme setten wichbelethe, dat twe warwe also gut si also the sculde is brem. stat. 74 (1303). seit dem 14. jahrh. verdeutlicht zu weichbildgut, s. d. 4@cc) 'ewige rente auf grundstücken, wurtzins, denarii areales', im 13. und 14. jahrh. vornehmlich in Lübeck, Mecklenburg und Westfalen: wil en man dhe wichbelde ofte wortins gift van sime erve, vrien sin erve van deme tinse, de schal it ieneme, de den tins up boret, vore kundeghen a. lüb. recht 361 Hach. nachmals verdeutlicht zu weichbildgeld, s. d. 55) seit dem absterben des alten rechts wird der unlebendige ausdruck besonders von laien nicht selten schief gebraucht: clima, -atis vichbilde hd. voc. rer. von anf. d. 15. jahrh. bei Diefenbach gloss. 127b; ich bin ein bauer aus dem weichbild von Wulfingen (eines dorfs) Kotzebue dram. 3, 24; bauernhöfe, nicht... umhergestreut, sondern fast alle im weichbilde der dörfer selbst liegend Allmers marschenb. 1/2, 245; wenn man kommt zu spät ins weichbild (die stadt) — bestialisch ist der zoll Hoffmann v. Fallersleben 4, 141. nur der falschen etymologie zu liebe wird eine bedeutung 'städtisches wahrzeichen' erdichtet: weichbild, proprie effigies vel statua oppidi Stieler 148; noch verworrener: (Zeiller behauptet episteln 2, 177) dasz eine solche Rulandssäule ... vor des käysers Caroli magni eigene abbildung zu achten, und nicht anders als ein weichbild sey Behrens Herc. cur. (1712) 199; weichbild, Ruland, ein bild oder zeichen, wodurch angezeiget wird, wie weit ein gebiete oder gerichtsbarkeit gehet Hübner (1776) 2457. besonders ist bemerkenswerth, dasz bei schriftstellern des 18. und 19. jahrh. die beziehung auf recht und gerichtsbarkeit ganz gewöhnlich verloren geht: mich selbst ergriff der strom der glaubensvollen menge und risz mich in das weichbild Roms Schiller 12, 418 (M. Stuart 1, 6); wohl jedem, der auf stiller landflur, fern vom weichbild hochgethürmter städte wohnt Langbein 12 276; wandelt man jetzt durch das weichbild Veronas, so findet man überall die abenteuerlichen spuren jener tage Heine 3, 257 Elster; bei uns ging er, nur den nächsten bekannt, umher, starb, ohne dasz man auszer dem weichbilde von Düsseldorf von dem verluste ... hörte Immermann 19, 103. Hempel; ein käseblättchen ... das über das weichbild nicht hinausgeht und darin nur wenig gelesen wird A. Ruge briefw. 2, 257 Nerrlich; Tripoli musz ich wegen der unruhen und der völligen unmöglichkeit, über das weichbild der stadt hinauszukommen, aufgeben Pückler briefw. 3, 308. 66) übertragungen sind, wie bei bannkreis, alt und ergiebig. meist erreichen sie den sinn 'wirkungskreis': das einer ... dem andern in sein cirk und weichbild nicht falle Mathesius ausleg. des 133. ps. Dza; (die gattin) die in jrem weichbild und sprengel auch macht zureden solle haben hochzeitpr. 44, 29 Lösche; wann (unterthanen und obrigkeit) einander in ihre bezirk und weichbild eingreiffen, so thuts abermal nicht gut Dannhawer cat.-milch 2, 50; ängstlicher sah ich mich nach einem sichern ort in meinem weichbilde für die criminalacten des heiligen Fiacres um Thümmel reise 10 (1803) 10. modern kann sich der beisinn der engigkeit einstellen: wer alle windungen der pfade will begleiten, wird nie sein weichbild überschreiten Rückert 7, 485. aber auch zum (geistigen) horizont wird das bild gehoben: es giebt ... auch ein intellectuelles weichbild; einen umkreis, den die wahrnehmung eines schriftstellers nicht überschreitet Ranke 1, 351. im scherz wird weichbild zum gebiet, in das jem. gehört oder das ihm pflichtig ist: dort ist schon euer weichbild, der rabenstein, eure grenzfestung Jean Paul 11/14, 52; die mutter hat die hauschronik mit dem ganzen daran gränzenden weichbild vorweg hingenommen, es bleibt mir also nichts übrig als mich an den gelehrten neuigkeiten zu erholen Görres an s. sohn (1825) briefe 1, 251; vom hohen strohdach überschaut der storch ... seines weichbilds grenzen Geibel 4, 127.
18390 Zeichen · 426 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Weichbild

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Das Weichbild , des -es, plur. die -er. 1. Eine Stadt mit ihrem unmittelbaren Gebiethe; besonders die Stadtflur ausserha…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Weichbild

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Weichbild (vom altdeutschen Wih = Stadt, u. Bild d.h. Siegel abgeleitet), der Gerichtsbezirk einer Stadt; die Stadtflur:…

  3. Sprichwörter
    Weichbild

    Wander (Sprichwörter)

    Weichbild Jedes Weichbild hat sein sonderlich Gesetz. – Graf, 21, 237. Zur Charakteristik des deutschen Mittelalters, da…

  4. Spezial
    Weichbild

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Weich|bild n. (-[e]s,-er) (Gerichtsbezirk) iurisdiziun (-s) f. ▬ Weichbild des Dorfes taela f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit weichbild

13 Bildungen · 12 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von weichbild 2 Komponenten

weich+bild

weichbild setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

weichbild‑ als Erstglied (12 von 12)

weichbilden

DWB

weich·bilden

weichbilden v. mit weichbildrecht begaben: etzliche irer stet oder gewîchpildet vesten lehnsurk. Schlesiens 1, 304 (1329). —

weichbilder

DWB

weich·bilder

weichbilder , m. mnd. wîkbelder Schiller-Lübben 5, 712 . zu weichbildrecht angesessener neubürger, civis, im gegensatz zum ( alt ) bürger, b…

weichbildfriede

DWB

weichbild·friede

weichbildfriede , m. nächstdem bedeutet ein kreuz marktgerechtigkeit und weichbildsfrieden, gleich dem handschuh Grimm rechtsalt. 4 1, 238. …

weichbildgeld

DWB

weichbild·geld

weichbildgeld , n. mnd. wîkbeldegelt Lübben-Walther 581 . städtische grundrente im gegensatz zum lîfgelt, verdeutlichung von weichbild 4 c )…

weichbildgericht

DWB

weichbild·gericht

weichbildgericht , n. städtisches gericht unter vorsitz des schultheiszen Campe 5, 635 . schwerlich vor Estor d. Teutschen rechtsgel. 3 (176…

weichbildgut

DWB

weichbild·gut

weichbildgut , n. mnd. wîkbeldegut Schiller-Lübben 5, 712 . städtisches erbzinsgut, später allg. städtisches grundstück im gegensatz zum vâr…

weichbildisch

DWB

weich·bildisch

weichbildisch , adj. mnd. wîkbeldesch Lübben-Walther 581 , zur jurisdiction der stadt gehörig, gegensatz geistlich. —

weichbildleute

DWB

weichbild·leute

weichbildleute , plur. schon vor dem gleichbed. weichbilder vorhanden R. Schröder festg. f. Bekker 105 aus dem stadtpriv. f. Schüttorf (1295…

weichbildrecht

DWB

weichbild·recht

weichbildrecht , n. mnd. wîkbelderecht Schiller-Lübben 5, 712 ; Haltaus gloss. 2054 . die einzige zus.-setzung mit weichbild, die sprachlich…

weichbildrente

DWB

weichbild·rente

weichbildrente , f. wie weichbild 4 c, nam. im alten Lübeck: Pauli die sog. wieboldsrenten, 1865. —

weichbildstadt

DWB

weichbild·stadt

weichbildstadt , f. kreisstadt zu weichbild 2 im sinn ' bezirk ' und wie dies auf Schlesien beschränkt: Lohenstein ward im 1635. jahre den 2…

weichbild als Zweitglied (1 von 1)

stadtweichbild

DWB

stadt·weichbild

stadtweichbild , n. stadtgebiet: sie zogen rings in das stadtweichbild, was gewesen ein dorngefild. Rückert Firdosi 2, 107 .