Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wasserprobe f.
wasserprobe , f. probe vermittelst wassers. 1) beim wasserurtheil ( s. d. und wasser ii B 7 ) Hayme lex. juris criminalis (1733) 311 . Frisch 2, 426 a : der stadtphysikus des marktfleckens hatte sie ( die kindesmörderin ) nach der lungenprobe verdammt, die ebenso richtig als die wasserprobe weiber zur richtstätte hingeleitet J. Paul Siebenkäs 1, 89 ; wie viel unholdinnen und hexen man nach gehöriger wasserprobe verbrann. Kortum Jobsiade (1799) 2, 24 . die heisze, die kalte: da man durch die kalte wasserprobe die hexen erkennen wil Prätorius Blockesberges verrichtung 100 . parodirend: im Remsth…