Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
wanden v.
wanden , v. : 1 1) ein haus aus wandbäumen aufstellen. schweiz. Stalder 2, 433 . 2 2) mit einer wand versehen: neue 'gewättete' holzhäuser im Luzerner hügellande werden vielfach, um sie gegen die witterungs-einwirkungen besser zu schützen, oft noch mit holzschindeln oder schuppen an den wetterseiten 'gewandet' schweizerkunde hg. v. Berlepsch 2 426. 3 3) an eine wand angrenzen, benachbart sein: Stieler 2430 als seltene nebenform zu anwanden.