Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorstreich m.
vorstreich , m. , das vorrecht des ersten hiebs beim kampf, sowohl im einzelkampf wie im kampf der heere; im zweiten fall übergehend in den sinn der initiative; dann auch übertragen, vgl. Fischer schwäb. wb. 2, 1679 ; Unger-Khull steir. wortsch. 249 a . 1 1) da sy nun baide mit aufgehebten armen für ainander stuonden, thet Jrus den vorstraich Schaidenreiszer Odyssee (1537) 77 a ; und solte einer dem andern eine maulschelle auszhalten. da sie nun um den vorstreich spielten, gewanne der jude Happel Witekind 3, 192 ; (der mann hengt die bruch auff und spricht:) die bruch die wil ich da auffhencke…