Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vormünderin f.
vormünderin , f. , zum vorhergehenden worte gebildet. Adelung setzt vormünderin als fem. zu vormund, verwirft also ein vormundin ( s. dieses ). in der sprache des gesetzes wird heute auch eine weibliche person als vormund bezeichnet, im allgemeinen sprachgebrauch aber hat sich vormünderin bis in die neuzeit erhalten, die unumgelautete form ist seltener; in älterer sprache fürmunderin, -münderin ( Lexer 3, 476 ), das oben th. 4, 1, 1, sp. 773 fehlt; vormünderin ' ist, wenn die groszemutter ihrer pupillen und minderjährigen kinder güter administriret ' Amaranthes frauenz.-lex. 2087 . 1 1) im eig…