Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Vorbescheid M.
Vorbescheid, M. ›in verschiedenen Ver- waltungsverfahren und Gerichtsverfahren ein meist zunächst nur vorläufig wirksamer Bescheid‹, mhd. vorbescheid, M., ›Vor- ladung‹, s. vor, Bescheid
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DERW ▾Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Vorbescheid, M. ›in verschiedenen Ver- waltungsverfahren und Gerichtsverfahren ein meist zunächst nur vorläufig wirksamer Bescheid‹, mhd. vorbescheid, M., ›Vor- ladung‹, s. vor, Bescheid
Lautwandel-Kette
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Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege
Der Vorbescheid , oder Vorbeschied, des -es, plur. die -e, ein besonders in den Gerichten übliches Wort, der Bescheid, d…
Wander (Sprichwörter)
Vorbescheid 1. Ein guter Vorbescheid (Vorbehalt) macht frei von Nachklapp (Nackenschlägen). Altfries. : En guad Fuorbesk…
Verweisungsnetz
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Wortbildung
3 Bildungen · 1 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von vorbescheid 2 Komponenten
vorbescheid setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DWB
vorbescheiden , verb. , vorladen, älter vürbescheiden Lexer 3, 584 ; vorbescheiden Diefenbach-Wülcker 586 (17. jh. ); mnl. vorebescheiden Ve…
DRW
Amtsvorbescheid 1793 Weinart I 44 Faksimile
DRW
Parteienvorbescheid, m. mit den beteiligten Parteien (I) geführte Verhandlung vor einer Behörde [Taxordnung:] von einem ... vertrag, nach ..…