Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorbescheid m.
vorbescheid , m. , s. fürbescheid th. 4, 1, 1, sp. 664. mhd. wb. 2, 2, 105 b ; Lexer 3, 590 ; plural in schwacher flexion: die verschiedenen gattungen derer urthel, decrete und vorbescheiden allg. d. bibl. (1765 ff. ) 2, 1, 96; s. auch vorbeschied. — während das verbum vorbescheiden noch bis in die neuzeit im sinne von vorladen gebraucht werden kann, ist eine entsprechende anwendung von vorbescheid, m., nicht mehr üblich; in der sprache der gegenwart ist v. auf die allgemeine bedeutung eines dem endgültigen vorangehenden bescheides gebraucht: ' ein vorläufiger bescheid, welchem der eigentliche…