vorbehalten,
verb. (
älter fürbehalten): vorbehalten, auszdingen, ausznemmen,
excipere, eximere, praefinire; zeyt und weyl v. und für sich nemmen etwas zethuon; das vorbehalten, auszgedingt, auszgenommen, so man etwas verkaufft Maaler 474
d; v., vorausz bedingen Hulsius (1618) 271
a; für
sive vorbehalten,
reservare, excipere, sub conditione pacisci Stieler 745; Kramer
teutsch-ital. dict. 1 (1700), 612
a; Steinbach 1, 680; Adelung; Campe;
vgl. virbehâlen
luxemb. mundart 470
a; fürbehalen Bauer-Collitz 36
a; förbeholden ten Doornkaat-Koolman 1, 537
b;
nld. voorbehouden Verwijs-Verdam 9, 950. —
es ist ein trennbares compos., doch finden sich ausnahmen: er schalt den Heracles, statt ihn zu lohnen, und vorbehielt dem helden
die rosse (
Il. 5, 651) grafen zu Stolberg
w. (1820
ff.) 11, 180. 11) vor
hat den sinn der absperrung, ausschlieszung; von
hier aus entwickeln sich die meisten gebrauchsweisen (
doch s. unten 5). —
vor jemanden, gegen jemanden etwas festhalten, verteidigen (
wie die Johanniter sich gegen den türkischen kaiser) ritterlich gewert, und im die stat Rodis mit gewalt vor behalten haben Hier. Gebweiler
beschirmung des lobs Marie (1523) 43
a; do die burger weiter den markt nit v. kunten Aventin 2, 421;
vgl. vorbehalt 4. 22)
zurückbehalten, nicht zukommen lassen, jetzt ungebräuchlich und durch vorenthalten
ersetzt; belege aus dem 14.
und 15.
jh. bei Haltaus 1989;
vgl. Bauer-Collitz 304
z. 10; Verwijs-Verdam 9, 950; de ghulde se der vorbenomeden kerken ... wedder recht vorbeholden hebbet
d. städtechron. 16, 46 (
Braunschweig); dise mein lang vorbehaltene comedi, tragedi und spil H. Sachs
w. 10, 7
K.; (
dasz nichts) ihme möchte vorbehalten oder versagt werden dörffte Thurneyszer
magna alchymia (1583)
vorrede; womit aber die Griechen auszer allem verdacht kämen: dasz sie ... den druyden ihr heiligthum vorbehielten Lohenstein
Arminius 2, 264
b; nur die letzte gunst ward mir vorbehalten Heinse
w. 4, 63
Sch.; hab auch kein liedlon vorbehalten H. Sachs
w. 3, 557
K.; rechnerisch zurückbehalten: darzu mste ich addiren das vorbehalten, nemlich 36 Stifel
die coss. Rudolffs gebessert (1553) 16
a. 33)
ins gegentheil gewendet, jemandem etwas v.,
es für ihn zurückhalten, für ihn aufbewahren: vorbehalten und onbenomen
Nürnb. polizeiordn. 120
lit. ver.; hastu mir denn keinen segen vorbehalten?
1 Mos. 27, 36 (
Esau zu Isaac);
in diesem sinne ungewöhnlich in neuerer sprache; das zurückhalten kann aber dabei stärker betont werden: wie behutsam und wohlbedächtig ist dabei noch ein einwurf vorbehalten worden Schwabe
belust. (1741
ff.) 1, 347; dasz mir ihre freundschaft v. bleibt Lessing
w. 17, 272
M; hab ich dir noch eine nachricht v., die du itzt erfahren sollst Tieck
schr. (1828
ff.) 8, 42; schlechte nachrichten waren uns v. v.
d. Steinen
naturvölker Zentralbrasiliens (1894) 1; behalt dich deinem freuden und deinen freunden vor Fleming
ged. 1, 388
L.; zu dem reich der herrlichkeit, das er uns nach dieser welt in dem himmel vorbehält
Königsb. dichterkr. 234
ndr.; o freund, der fern von mir, im schosz der vaterstadt noch itzt ein schätzbar herz mir vorbehalten hat Haller
ged. (1882) 176
H.; (
du) willst mir deine gunst groszmütig vorbehalten Göthe
w. 10, 226
W. 44)
im sprachgebrauch der neuzeit tritt dann die unter 3
behandelte allgemeine anwendung mit einem bemerkenswerten nebensinne beherschend hervor: immer wird die vorstellung einer einschränkung, einer ausnahme dem sinne des verbums hinzugefügt; das kann sich auf das object des verbums beziehen, oder aber es wird die ausnahme zu gunsten eines gemacht, für den etwas bewahrt wird, mit dem ausschlusz anderer; in letzterem falle braucht es sich nicht um personen zu handeln. —
einschränkung auf ein object besonders deutlich bei einem vertrag, kauf, ordnung der verhältnisse u. ä., es kann eine sache sein oder auch bei sonstiger einschränkung die freiheit etwas zu thun oder zu lassen: das vorbehalten ist, das man in einem kauff oder dergleichen mit anderen nicht hingeben hat Calepinus
dict. XI ling. (1598) 1229
a; (
dasz) sonderlich das vorbehaltene vieh (
bei einem gutsverkauf) aus dem futter komme Hohberg
georg. curiosa 1 (1682), 13; vorbehaltenes mineral,
welches dem verfügungsrechte des grundeigenthümers entzogen und gewöhnlich dem staate zusteht Veith
bergwb. 338; mit den vorbehaltenen sünden, das die oberkeit inen etliche sünden vorbehaltet die nit ein ieder priester hab zuo absolvieren Murner
an d. adel 43
ndr.; und so ganz frei: so legte sie (
die frau dem manne gegenüber) dadurch an den tag, dasz das vorbehaltene einen höheren werth für sie hätte Fichte
w. (1845
ff.) 3, 312. —
für die ausschlieszung anderer zu gunsten des einen s. die unten gegebenen beispiele. —
noch ist hier vorläufig eine gebrauchsweise hervorzuheben, die in mannigfachen wendungen hervortritt, das ausschlieszen zu gunsten der zukunft oder einer thätigkeit, einem zustande, einem geschehen in der zukunft, das verschieben auf spätere zeit: ich habe mir diese arbeit auf morgen vorbehalten Adelung; das bleibt der zukunft vorbehalten; deren exempel ich allhier ... verschweige und zu dem anderen tomo vorbehalte Guarinonius
grewel d. verwüstung (1610) 114; die rechte ausführung ... ist der zukunft vorbehalten Hippel
lebensl. (1778
ff.) 3, 1, 392; welches ich besserer musze vorbehalte Hoffmann v. Fallersleben
schr. (1890
ff.) 7, 101; einer zukünftigen gelegenheit vorbehalten sein G. Keller
w. (1889
ff.) 3, 234. —
gegenüber der älteren sprache ist der neuere sprachgebrauch beengt und im allgemeinen auf bestimmte wendungen eingeschränkt. 4@aa) etwas v.
mit dat.: es gebürt euch nicht zu wissen zeit oder stunde, welche der vater seiner macht furbehalten hat
ap. gesch. 1, 7; in meinung, ihrem sechsjährigen sohne den thron vorzubehalten (
mit ausschlusz anderer) Ziegler
d. asiat. Banise (1689) 208; der vernunft behielt er die uneingeschränkte freiheit des gebrauchs ihrer kräfte vor Herder
w. 16, 416
S.; das schicksal hatte dir es vorbehalten Klinger
w. (1809
ff.) 5, 769; denn gott hat kindern nur den himmel vorbehalten Krüsike
bei Weichmann
poesie d. Niedersachsen 2, 243.
dagegen ohne dativ: doch behielt abt Ulrich vor die widerlösung Tschudi
chron. helv. (1734
ff.) 1, 176; (ich) wil vilmer ... eines und das andere zu seiner zeit zu vermeren, zu verringern, zu verändern, und zu verbässern allezeit forbehalten haben Bellin
hochd. rechtschreibung (1657) 62
b; dasz gott in der schöpfung noch vieles vorbehalten hat, was bis jetzt nicht konnt sich bilden Bettine
d. buch gehört dem könig (1843) 1, 181. —
wendungen mit für: den gebrauch jener ... etage für auszerordentliche fälle vorzubehalten Göthe IV 20, 181
W. 4@bb) vorbehalten sein, werden, bleiben
mit dem dat.: das ist im (
Christus) vorbehalten, das er nitt wansynnig worden ist Luther
w. 10, 3, 73
W.; doch solte es dem könige ... zu gefallen stehen und vorbehalten sein Kirchhof
wendunmuth 2, 91
Ö.; und bleibt diese mühe noch ... einem gelehrten manne vorbehalten Morhof
unterricht (1682) 1, 504; weder irdischen noch unterirdischen kann gelingen, was dem schicksal allein vorbehalten ist Göthe 22, 90
W.; dem protector wurden ... ernennungen und gnadenbezeigungen vorbehalten Ranke
w. (1867
ff.) 17, 108; welches aber ... denen immediatständen vorbehaltenen und ausbedingten juribus ... zu wider lauffen würde Harsdörfer
teutscher secret. (1656) 2, 330. —
ohne dativ: das recht zur aufnahme in die gesamtausgabe ist vorbehalten Hebbel
br. 7, 92
W. —
eigenthümlich mit persönlichem subject: diweil sie (
die frauen der jetztzeit) besonderlich vor anderen allen zur pfleg ... der zarten dirnen Podagrae sind vorbehalten worden Fischart
w. 3, 91
Hauffen. 4@cc)
besonders häufig ist sich v.: ich behalte mir alles weitere vor; dan wie wol Christus allein ist ein mitler der erlösung, welche er im allein v. würt Gebweiler
beschirm. d. lobs Marie (1523) 15
a; (
Ananias) im selbs ein teil vorbehielt Zwingli
d. schr. (1828
ff.) 1, 220; das umb eben solcher ursach willen die könige, fürsten und herren sich die jagde der hirsch vorbehalten Moscherosch
gesichte 2 (1650), 321; die zärtlichste und vertrauteste liebe verhindert nicht, dasz man sich nicht kleine geheimnisse v. sollte Wieland
Agathon 1 (1766), 233; ihr adieu für den moment ihres aufbruchs sich vorbehaltend Fontane
w. I 1, 228; hätt ich mir nicht die flamme vorbehalten, ich hätte nichts aparts für mich Göthe
Faust 1377; des kaisers dienst, die pflichten gegen Östreich werden sie sich immer vorbehalten Schiller
Piccolomini 2, 6;
mit abhängigem inf.: gnad in geist einzegieszen hat im selbs Christus vorbehalten Berthold v. Chiemsee
theologey 648
R.; obzwar der beschädigte sich vorbehält, weitere satisfaction zu suchen Chr. Weise
erzn. 20
ndr.; wir ... behalten uns vor, ausführlicheres über die ausstellung zu berichten Stifter
w. (1901
ff.) 14, 16. 4@dd)
das part. präs. in absoluten constructionen: vorbehalten leiblicher narung, davon anderswo geredt ist Berthold v. Chiemsee
theologey 665
R.; in allem das recht und den nutz der römischen kirchen vorbehalten Fischart
bienenkorb (1588) 47
b; die erste repräsentation der Rosamund ist (gottes gewalt vorbehalten!) auf den 11. jänner angesetzt Wieland
bei Merck
briefw. 1, 121; er wolle den entwurf annehmen, vorbehalten seine oberherrlichen rechte Ranke
w. (1867
ff.) 1, 84; wind und wetter vorbehalten, sagt der schiffer Lüpkes
seemannsspr. (1900) 131. 55)
besonderes; im eigentlichen und übertragenen sinne von vorhalten (
ungewöhnlich): das tischfatzenetlein, die schürtze
etc. v.
ò vor sich behalten Kramer
teutsch-ital. dict. 1 (1700), 612
a; (
fürst,) dessen richterampt erforderte, allem beklagten ein ohr vorzubehalten Lohenstein
Arminius 2, 263
a;
anders aber: wegen des unausgesetzten vorbehaltens ihres blauen schleiers Gutzkow
zauberer v. Rom (1858
ff.) 2, 6 (
hier dem jetzigen sprachgebrauch von behalten,
dauernd halten angemessen); solange die dame den schleier vorbehalten, hatte es gut gethan O. Ludwig
schr. (1891
ff.) 2, 445. —
für vorhalten,
vorwerfen: (
dasz er) der gnädigen Eva das hinterlistig zurückgehaltene ja ... nicht vorbehalten hätte Hippel
kreuz- u. querzüge (1793
ff.) 1, 33. —
wie intrans. vorhalten,
dauern: las michs je nicht erleben, o herr, das bitt ich dich, das meine sünd unvergeben vorbehalten stetiglich Ph. Wackernagel
kirchenlied 5, 39. 66)
hierzu vorbehalter, m.: preservator furbehalter Diefenbach
gloss. 457
a,
s. unter 3. —