vollgültig,
adj. ,
erst in neuerer sprache in allgemeinem gebrauch; vollgültig
ist die herschende form, seltener erscheint vollgiltig: im herzen erkenn ich vollgiltig an Holtei
erz. schr. 7, 116; sie litt bitterlich unter einer ehe, welche ihr nicht vollgiltig erschien Laube (1875
ff.) 10, 227; als vollgiltigen beweis
schriften der Götheges. 14, xxix; habt ihr beweise denn herbeigebracht, vollgiltige, wie solche that erheischt Collin 3, 18.
eine miszform ist vollgeltig: Christi vollgeltiges
λύτρον und lösegeld Rost
threni Jeremiae (1626) 53. —
aus dem deutschen entlehnt dän. fuldgyldig. 11)
im eigentlichen sinne von der münze: '
seine völlige gültigkeit, seinen völligen werth habend, den es haben soll'; eine vollgültige münze Adelung; eine münze für vollgültig annehmen Campe;
in eigentlichem sinne und im bilde: das fasten ist also eine vollgültige münze, womit wir unsere missethaten bey der göttlichen gerechtigkeit auslösen können Nicolai
reise d. Deutschl. 5, 104; vollgültige münzen, die immer im umlauf bleiben müssen Kinderling
reinigk. d. deutschen sprache (1795) 48; es ist so geschrieben und mit dem anspruch, nicht als falsche münze betrachtet zu werden, sondern als gute und vollgültige Bismarck
ged. u. erinn. 1, 231
volksausg.; ebenso vollgültiges masz, gewicht,
so wie es festgesetzt ist, ohne abzug; übertragen: (
wenn wir) entscheidend legen könnten in die wage der übermacht vollgültiges gewicht Meisl
theatr. quodlibet 5, 148.
adv.: den tribut, den ein haus dem öffentlichen leben schuldig ist, bezahlst du ja indessen mit deiner person so vollgültig G. Keller
ges. w. (1889) 8, 161. 22)
durchaus giltig im rechtlichen sinne, rechtsbeständig, rechtlich unangreifbar: de duabus volgültigen lehen
weisth. 6, 112; es war eine vollgültige verschreibung aller seiner teutschen besitzungen Schiller 2, 390
G.; (
gesetze,) die niemals vollgültig aufgehoben seien Ranke
s. w. 9, 34. 33)
auch in freierem gebrauch verbindet sich vollgültig
gern mit wörtern, die in der rechtssphäre anwendung finden; vollgültiges recht: (
in Athen genosz die poesie) ihr ursprüngliches und vollgültiges recht an unbegränzte äuszere freiheit Fr. Schlegel
w. 4, 17;
besonders häufig mit zeugnis
und beweis
verbunden; obgleich das adj. seinem begriffe nach strenggenommen einer steigerung nicht fähig ist, sind doch gesteigerte formen allgemein im gebrauch: (
er hatte) sich also keine mühe gegeben, erst zu werden, was er nach einem so vollgültigen zeugnisz schon war Wieland
Agathon (1766) 1, 19; ihren lieben brief, der mir ein vollgültiges zeugnisz giebt, sie seyen von einer krankheit wieder hergestellt Göthe
br. 40, 111
W. vollgültiger beweis, vollgültiges urtheil: als vollgültigen beweis nur das kurze citat Hebbel 12, 237
W.; heute bedarfs der kleinsten reise zum vollgültigsten beweise, dasz wir mehr als fische sind Göthe
w. 15, 157
W. 44)
in dogmatischem sinne von der rechtfertigung durch Christus: das vollgültige verdienst Christi Adelung; der vollgültigen erlösung und aussöhnung desz gefallenen menschlichen geschlechtes Dannhauer
catechismusmilch 5, 794; ich appelire an dein (
Christi) vollgültiges verdienst Jung Stilling (1836
ff.) 2, 158. 55)
und so in allgemeiner anwendung, aber in verschiedener färbung, schwächer und stärker je nach dem zusammenhange: das ist keine vollgültige entschuldigung Adelung; dafern man ... der teutschen sprache zu erforderung dero vollgültigen kundigkeit (
kenntnisz, verständnisz) dasjenige nicht versaget, was man bey erlernung anderer sprachen, so ungespartes fleiszes, durch reume der zeit, anwendet Schottel
teutsche haubtsprache (1663) 68; ich sehe keine volgültige ... ursach Prätorius
Blockesberges verrichtung (1668) 211; er (
der blick des königs) hat alles an sich, was ein vollgültiger blick haben kann Hippel
lebensläufe (1778
ff.) 3, 1, 446; ein bogen ist leichter gefüllt mit leeren worten als ein kampfplan mit vollgültigen thaten Fr. L. Jahn 1, 246
E.; davon hab ich die vollgültigste probe Hebbel
tageb. 3, 150
W.; geht nichts über den besuch einer vollgültigen schule Gutzkow
w. (1872
ff.) 1, 105; (
besondere verbindung:) in dieser noth erhebt die kleine Martha ein vollgiltiges angstgeschrei Rosegger
schr. (1895
ff.) III 5, 83; büszen die frevler mir nicht vollgültige busze des raubes (
ἐπιείκε' ἀμοιβήν) Vosz
Od. 12, 382
Bernays; nun denk dir, so vollgültgen anspruch auf meinen dank Grillparzer 5, 86
S. etwas für vollgültig nehmen, als vollgültig anerkennen
u. ä.: was nicht bey der gesunden vernunft die probe oder den strich hält, das kann nicht für vollgültig genommen werden Gottsched
versuch einer crit. dichtkunst (1751) 223. —
in freier wendung: um das werk desto vollgültiger zu vertheidigen Schleiermacher
Platons werke 2, 105. 66)
auf personen bezogen: und dazu sind wir, dächte ich, theils für volgültig anzusehen Heilmann
gesch. d. pelop. krieges (1760) 865; Strabo ein vollgültiger richter Wieland
Lucian 7, 127; so können wir dafür einen sehr vollgültigen und zwar gleichzeitigen gewährsmann anführen Fr. Schlegel
w. 6, 160; (
kinder) unter die vollgültigen erwachsenen christen aufnchmen Schleiermacher I 5, 80; zum vollgültigsten repräsentanten des undeutschen staatsgedankens berufen R. Wagner
ges. schr. u. dicht. (1897) 10, 41; so werd ich auch vollgültge zeugen stellen Raupach
dram. w. ernster gattung (1835
ff.) 6, 77.
von einer mehrheit: um als vollgültige nation zu zählen W. H. Riehl
deutsche arbeit 61. 77)
in technischer sprache: '
figürlich heiszt in der artillerie ein stück vollgültig,
wenn es an dem boden über dem zündloche die gehörige calibermäszige stärke hat, im gegensatze des kleingutes' Adelung; bei sehr erleichterten kanonen musz aus diesem grunde die laffete schwerer seyn als das rohr; während bei schwerern kalibern und vollgültigen stücken der entgegengesetzte fall statt finden ... kann Hoyer
wb. d. artillerie (1804
ff.) 2, 135; Frankreich kehrte bald zum vollgültigen rohr zurück Alten 4, 196;
s. vollgut. —