Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vollgültig adj.
vollgültig , adj. , erst in neuerer sprache in allgemeinem gebrauch; vollgültig ist die herschende form, seltener erscheint vollgiltig: im herzen erkenn ich vollgiltig an Holtei erz. schr. 7, 116 ; sie litt bitterlich unter einer ehe, welche ihr nicht vollgiltig erschien Laube (1875 ff. ) 10, 227; als vollgiltigen beweis schriften der Götheges. 14, xxix; habt ihr beweise denn herbeigebracht, vollgiltige, wie solche that erheischt Collin 3, 18 . eine miszform ist vollgeltig: Christi vollgeltiges λύτρον und lösegeld Rost threni Jeremiae (1626) 53 . — aus dem deutschen entlehnt dän. fuldgyldig. 1…