Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verwahrlosung F.
Verwahrlosung, F. ›Zustand eines Ju- gendlichen von einiger Dauer in welchem der davon Betroffene in erheblichem Um- fang derjenigen körperlichen oder geistigen oder seelischen Eigenschaften ermangelt die bei einem Minderjährigen seines Alters unter sonst gleichen Verhältnissen als Er- gebnis einer ordnungsgemäßen Erziehung Verwaltungsbehörde vorausgesetzt werden müssen‹, ›Vernach- lässigung‹ Gersdorff 1517, s. verwahrlosen, ung verwahren, V., ›aufbewahren, verwahren‹, mhd. verwarn, V., ›behüten, bewahren‹, s. ver, wahren