Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verleihung f.
verleihung , f. 1 1) im anschlusz an nr. 1 des zeitwortes, ausleihung; wird von hingabe jeder art von dingen gebraucht, wovon rückgabe erwartet wird. ungebräuchlich ist verleihung bei immobilien geworden. früher ganz geläufig: is enmogen auch eczwann die undersassen durch yre eynunge beswert werden durch uffsaczungen oder durch verleyhungen die eczwan sunder beyder verstentenisz gescheent. Ranke deutsche gesch. im zeitalter der reform. 6, 69 ( durch abgaben und durch lehensübertragungen, die ohne einigung des belehnten und seiner neuen unterthanen geschehen ). ständiger ausdruck für vermiethun…