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Verleihung

nhd. bis spez. · 6 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Pfeifer_etym
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6 in 6 Wb.
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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Verleihung

Verleihung

leihen Vb. ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’, ahd. līhan ‘(ver)leihen, geben’ (9. Jh.), mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’, asächs. līhan, mnd. līen, aengl. lēon, anord. ljā, got. leiƕan wird mit Lehen und davon abgeleitetem 2lehnen (s. d.) und den außergerm. Verwandten aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’, rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’, rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’, griech. lé͞ipein (λείπειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse), limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’, loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’, lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’, lat. relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt), reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie), aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’, russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’, russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’ auf eine Wurzel ie. *leiku̯- ‘lassen, zurück-, übriglassen’ zurückgeführt. Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt. Die Bedeutung ‘übriglassen, -bleiben’ findet sich bei Formen, die jetzt zu ie. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf ie. *leiku̯- zurückgehen (s. elf). – entleihen Vb. ‘sich leihen, borgen’, ahd. intlīhan ‘aus-, ver-, entleihen’ (8. Jh.), mhd. entlīhen ‘auf Borg nehmen oder geben’. verleihen Vb. ‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’, ahd. firlīhan ‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’ (um 800), mhd. verlīhen ‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’; Verleihung f. ‘feierliche Zusprechung, Übertragung’ (16. Jh.); Verleiher m. ‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’, mhd. verlīher; Verleih m. ‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’ (1. Hälfte 20. Jh.). Anleihe f. ‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’, übertragen ‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’ (18. Jh.), anstelle des älteren Anlehen n., ahd. analēhan ‘Anleihe’ (um 800), mhd. anlēhen.
2135 Zeichen · 65 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    verleihungf.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    verleihung , f. 1 1) im anschlusz an nr. 1 des zeitwortes, ausleihung; wird von hingabe jeder art von dingen gebraucht, …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Verleihung

    Goethe-Wörterbuch

    Verleihung [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Verleihung

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Verleihung ( Verleihungsurkunde, Bestätigung, Konzession ), die Urkunde, kraft deren das Bergwerkseigentum an einem Grub…

  4. Spezial
    Verleihung

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ver|lei|hung f. (-,-en) 1 imprëst (-sć) m. 2 (Gewährung) conzesciun (-s) f. 3 (Übergabe) conferimënt (-nc) m. , surandad…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit verleihung

7 Bildungen · 2 Erstglied · 5 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von verleihung 2 Analysen

ver- + leih + -ung

verleihung leitet sich vom Lemma leih ab mit Präfix ver-, mit Suffix -ung.

Alternativen: verleih+-ung

verleihung‑ als Erstglied (2 von 2)

verleihungsgesuch

DWB

verleihung·s·gesuch

verleihungsgesuch , n. bitte um übertragung einer sache, besonders kunstausdruck im hüttenwesen, das gesuch um ertheilung einer verleihung, …

verleihungsurkunde

DWB

verleihung·s·urkunde

verleihungsurkunde , f. rechtsgültiges bekenntnis der übertragung, der belehnung. heute hüttenmännischer kunstausdruck, die von der bergbehö…

verleihung als Zweitglied (5 von 5)

Obstverleihung

DRW

obst·verleihung

Obstverleihung, f. "Versteigerung des Obstertrages auf der Allmend" SchweizId. III 1243 1692 SchweizId. III 1243 Faksimile

spezialverleihung

DWB

spezial·verleihung

spezialverleihung , f. , im bergwesen, verleihung des rechtes zum bergbaubetriebe, auch übertragung sämtlicher oder einzelner bergregalitäts…

Ämterverleihung

DRW

Ämterverleihung Verpachtung von Gemeinderegalien 1688 SchweizId. III 1243 Faksimile