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Verleiher

nhd. bis GWB · 5 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Pfeifer_etym
Anchors
5 in 5 Wb.
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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Verleiher

Verleiher

leihen Vb. ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’, ahd. līhan ‘(ver)leihen, geben’ (9. Jh.), mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’, asächs. līhan, mnd. līen, aengl. lēon, anord. ljā, got. leiƕan wird mit Lehen und davon abgeleitetem 2lehnen (s. d.) und den außergerm. Verwandten aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’, rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’, rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’, griech. lé͞ipein (λείπειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse), limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’, loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’, lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’, lat. relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt), reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie), aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’, russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’, russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’ auf eine Wurzel ie. *leiku̯- ‘lassen, zurück-, übriglassen’ zurückgeführt. Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt. Die Bedeutung ‘übriglassen, -bleiben’ findet sich bei Formen, die jetzt zu ie. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf ie. *leiku̯- zurückgehen (s. elf). – entleihen Vb. ‘sich leihen, borgen’, ahd. intlīhan ‘aus-, ver-, entleihen’ (8. Jh.), mhd. entlīhen ‘auf Borg nehmen oder geben’. verleihen Vb. ‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’, ahd. firlīhan ‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’ (um 800), mhd. verlīhen ‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’; Verleihung f. ‘feierliche Zusprechung, Übertragung’ (16. Jh.); Verleiher m. ‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’, mhd. verlīher; Verleih m. ‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’ (1. Hälfte 20. Jh.). Anleihe f. ‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’, übertragen ‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’ (18. Jh.), anstelle des älteren Anlehen n., ahd. analēhan ‘Anleihe’ (um 800), mhd. anlēhen.
2135 Zeichen · 65 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Verleiher

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Verleiher , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verleiherinn, eine Person, welche etwas verleihet, besonders in d…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Verleiher

    Goethe-Wörterbuch

    Verleiher [bisher nicht publizierter Wortartikel]

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit verleiher

3 Bildungen · 1 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von verleiher 3 Analysen

ver- + leiher

verleiher leitet sich vom Lemma leiher ab mit Präfix ver-.

Alternativen: ver-+leih+-er verleih+-er

Zerlegung von verleiher 2 Komponenten

ver+leiher

verleiher setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

verleiher‑ als Erstglied (1 von 1)

verleiher als Zweitglied (2 von 2)

pferdeverleiher

DWB

pferd·e·verleiher

pferdeverleiher , m. : es ist ein lustiges fest ( das fest der pferdeweihe) besonders für kutscher und pferde verleiher. Göthe tagebücher un…

Roßverleiher

DRW

roß·verleiher

Roßverleiher, m. Person, die gewerbsmäßig Pferde verleiht bdv.: Roßlehner daselbst [am Markt] halten sich auf viel kauffleute, roßlehner (od…