Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verleiher m.
verleiher , m. , mhd. verlîher, commodator Schottel 335 , angeschlossen an nr. 1 des zeitwortes: ist erstlich der verleyher schuldig, das hausz oder scheuer, so er verleyhet in ziemlichem wesen .. dem bestender zu lieffern. Frankf. ref. 2, 14, 2; der bestender ist auch schuldig .. so die zeit seiner bestendnusz herumb .. das bestanden gut zu raumen und unverletzt dem verleyher widerumb zu zustellen. 2, 14, 5; wann auch sonst dem verleyher ... eine solche unversehene, doch kündtliche noht .. fürfiele. 2, 14, 11; kein borger sei und auch verleiher nicht, sich und den freund verliert das darlehn …